@lycka Es kann kein Gesetz, extra dafür geben. Es müssten nur bestehende Rechtsmittel besser angewendet werden.
Die mutmaßlichen Täter sind der Polizei seit Monaten bekannt. In der Innenstadt und in den Amüsiervierteln von Köln sind sie durch Taschen-und Trickdiebstähle und Raubüberfälle aufgefallen. Wie die Polizei betont, handelt es sich bei den Tätern nicht um Flüchtlinge. Die Beamten gehen von 40 verschiedenen Tätern aus, die sich untereinander kennen. "Normalerweise gehen die zu zweit oder zu dritt vor" berichtet ein Ermittler, der die Szene gut kennt dem Kölner Stadt Anzeiger. „Aber dass sich die Zellen wie in der Silvesternacht zusammenschließen, um gemeinsam über ihre Opfer herzufallen, das hat eine neue Qualität."
http://www.n-tv.de/panorama/Koeln-reagiert-auf-sexuelle-Uebergriffe-article16689816.htmlEs sollte halt nicht sein, dass Wiederholungstäter, oder allgemein, Straftäter ca. 9 Monate auf ihre Gerichtsverhandlung warten "dürfen". 2 Monate sollte das mindeste sein, wenn es nicht gerade um wirklich komplizierte Verfahren geht, wie Mord/Todschlag oder so.