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Maschinenbau - Anerkennung notwendig?
27.11.2015 um 12:11Moin.
Ich habe folgende Frage, vielleicht kann mir jemand dazu Hinweise geben, die Situation ist folgendermaßen:
Ein Bekannter von mir aus Syrien (ein syrischer Flüchtling) hat in Syrien ein Maschinenbaustudium gemacht und abgeschlossen.
Er hat das entsprechende Zeugnis im Original (auf Arabisch) und eine beglaubigte Übersetzung auf Englisch bei sich.
Da er nach Möglichkeit, wenn sein Asylantrag positiv beschieden wird und er eine Weile in Deutschland bleiben sollte, auch gerne wieder in seinem früheren Bereich arbeiten wollen würde beziehungsweise es immer gut ist, seine Abschlüsse/Zeugnisse auch in der jeweiligen Landessprache zu haben, haben wir uns schon gedacht, dass eine beglaubigte Übersetzung angefertigt werden muss.
Dafür habe ich schon Anbieter gefunden, die das machen können.
Nicht ganz sicher bin ich mir, wie es danach weitergeht, die Frage ist:
MUSS bei diesem Abschluss überhaupt eine behördliche Anerkennung erfolgen oder kann mein Bekannter sich auch ohne eine behördliche Anerkennung irgendwo bewerben, einfach mit der beglaubigten, deutschen Übersetzung des Zeugnisses?
Muss das nur gemacht werden, wenn mein Bekannter den Titel ,,Maschinenbauingenieur" führen will?
Es würde mich freuen, wenn jemand da mit entsprechenden Hinweisen weiterhelfen kann :Y:
Ich habe folgende Frage, vielleicht kann mir jemand dazu Hinweise geben, die Situation ist folgendermaßen:
Ein Bekannter von mir aus Syrien (ein syrischer Flüchtling) hat in Syrien ein Maschinenbaustudium gemacht und abgeschlossen.
Er hat das entsprechende Zeugnis im Original (auf Arabisch) und eine beglaubigte Übersetzung auf Englisch bei sich.
Da er nach Möglichkeit, wenn sein Asylantrag positiv beschieden wird und er eine Weile in Deutschland bleiben sollte, auch gerne wieder in seinem früheren Bereich arbeiten wollen würde beziehungsweise es immer gut ist, seine Abschlüsse/Zeugnisse auch in der jeweiligen Landessprache zu haben, haben wir uns schon gedacht, dass eine beglaubigte Übersetzung angefertigt werden muss.
Dafür habe ich schon Anbieter gefunden, die das machen können.
Nicht ganz sicher bin ich mir, wie es danach weitergeht, die Frage ist:
MUSS bei diesem Abschluss überhaupt eine behördliche Anerkennung erfolgen oder kann mein Bekannter sich auch ohne eine behördliche Anerkennung irgendwo bewerben, einfach mit der beglaubigten, deutschen Übersetzung des Zeugnisses?
Muss das nur gemacht werden, wenn mein Bekannter den Titel ,,Maschinenbauingenieur" führen will?
Es würde mich freuen, wenn jemand da mit entsprechenden Hinweisen weiterhelfen kann :Y: