@Agent_Elrond Von einem definierten Ausgangspunkt aus, nach Möglichkeit fundiert und logisch nachvollziehbar begründet und von einer Mehrheit abgesegnet, direkt oder indirekt. Wer etwas dagegen hat, hat das Recht, dies kundzutun. Trotzdem hat er sich dem Ergebnis vorerst zu beugen und im Rahmen anderen geltenden Rechts, was ggf. früher von anderen abgesegnet wurde, dagegen vorzugehen. Das Recht hat jeder, einen Anspruch auf die Durchsetzung seiner Meinung jedoch nicht.
Der TE hatte die Möglichkeit mit seinem 18. Geburtstag diesem geltenden Recht zu entsagen. Hat er nicht gemacht, obwohl er das Recht dazu hatte.