kleinundgrün schrieb:Weil es im Umkehrschluss ein "Ja ist Ja" bedeutet.
Nein, eben nicht! Dein Messer am Hals musst Du ja wohl auch nach Massstaeben eines vernuenftigen Dritten beurteilen, oder faellt das da weg?
kleinundgrün schrieb:Zudem wäre ein solcher Passus vollkommener juristischer Unfug, da auch bei einem verbalen "Nein" geprüft werden müsste, wie der "Nein-Sager" es gemeint hat.
Ja, sicher! Der Partner, der das Nein zu hoeren bekommt, hat innezuhalten und nachzufragen! Genau das ist es, was ich gerne erreicht sehen wuerde! Wo ist das Problem dabei?
kleinundgrün schrieb:Denn eine Sexuelle Handlung mit einer objektiven Zustimmung der beteiligten kann nicht strafbar sein.
Sorry, aber ich verstehe Deine Argumentation nicht! Sobald ein Nein im Raum steht, wie kannst Du da von einer objektiven Zustimmung sprechen?
liaewen schrieb:Daran wird man nichts ändern können. Solange es Menschen gibt, wird eben ein Nein oder Ja nicht immer nur das bedeuten. Daher finde ich es übertrieben sowas im Gesetz zu verankern.
Wieso denn auch? Ich mein spätestens wenn du nein sagst, und er macht weiter und vergewaltigt dich (aus deiner Sicht) wird er vor Gericht sagen, "ja sie hat zwar nein gesagt, aber ich empfand es nicht so", weil?.. Naja Ausrede kannst [] hier einfügen...
Genau aus diesem Grund bin ich ja der Meinung, dass es im Gesetz verankert sein sollte. Er kann der Meinung sein ich haette es nicht so gemeint soviel er will, er soll sich dann eben rueckversichern, damit er sicher weiss, woran er ist!