Muss man eine Zeugenaussage machen?
25.04.2015 um 10:55Ach Junge =)
Wenn ich gefragt werde, ob ich in besagtem Zeitraum steuerfrei und ohne offizielle Abrechnung bei Firma "Zeitungsladen" ausgezahlt wurde, belaste ich mich doch damit selber, wenn ich das wahrheitsgemäß bejae ( blödes Wort ).
Das Verweigerungsrecht gilt nicht nur in verwandschaftlichem Grade, sondern auch auf sich selbst bezogen.
Man kann jede Aussage, die sich selbst belastet, komplett auslassen.
Wenn der nun sagt " Jaja, Chefe hat mich schwarz bezahlt", belastet er sich doch selber, steuerfrei Bezüge erhalten zu haben *grummel* Das ihr Kerle immer alles so kompliziert machen müsst ;)
Wenn ich gefragt werde, ob ich in besagtem Zeitraum steuerfrei und ohne offizielle Abrechnung bei Firma "Zeitungsladen" ausgezahlt wurde, belaste ich mich doch damit selber, wenn ich das wahrheitsgemäß bejae ( blödes Wort ).
Das Verweigerungsrecht gilt nicht nur in verwandschaftlichem Grade, sondern auch auf sich selbst bezogen.
Man kann jede Aussage, die sich selbst belastet, komplett auslassen.
Wenn der nun sagt " Jaja, Chefe hat mich schwarz bezahlt", belastet er sich doch selber, steuerfrei Bezüge erhalten zu haben *grummel* Das ihr Kerle immer alles so kompliziert machen müsst ;)