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Muss man eine Zeugenaussage machen?

91 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Zeugen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Muss man eine Zeugenaussage machen?

23.04.2015 um 15:47
Jetzt mal ehrlich- wenn so ein Typ tatsächlich Scheisse gebaut hat, das Geld seiner Arbeitnehmer, das er hätte an die Sozialversicherung oder Steuer abführen sollen dafür verwendet hat, sein Bankkonto zu füllen, dann gehört der auch eingebuchtet.

Insoweit finde ich das völlig in Ordnung, daß der Staat hier versucht, Licht ins Dunkel zu bringen. Und ich würde da hin gehen und mir anhören, was die wissen wollen und nach bestem Wissen und Gewissen aussagen. Hat nichts mit Denunziation zu tun, sondern damit, daß es einen Verdacht gibt, der ausgeräumt oder erhärtet wird.

Und @leserin kann mit Ihrer Aussage dazu beitragen.

Grüssle

The Saint


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

23.04.2015 um 16:18
@The_saint

So sehe ich das auch - schlimmstenfalls wollen die vielleicht noch eine alte Lohnabrechnung sehen, und das wird es dann gewesen sein.


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leserin Diskussionsleiter
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Muss man eine Zeugenaussage machen?

23.04.2015 um 21:17
@The_saint
@Rho-ny-theta

ja mach ich auch, ich hab nichts zu verbergen und hab die Papiere dazu zusammen gefunden. Das versend ich mit und gut ists. :-)


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

23.04.2015 um 21:20
@leserin

Bitte dran denken, die Originale zu behalten und nur Kopien zu versenden!


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

23.04.2015 um 22:12
Immer dieses Gerede um den heißen Brei....

Wenn dich keine Judikative lädt hast du auch nichts zu sagen...

Sprich:
Ladungen von Polizei, Zoll, Bundesgrenzschutz oder wie sie nicht alle heißen kannst du ruhigen Gewissens mit der Werbung in den Papiermüll entsorgen.

Erst sobald ein Staatsanwalt oder Richter dich lädt hast du dem folgezuleisten.


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

23.04.2015 um 22:16
@Saturius

Warum soll man es soweit überhaupt kommen lassen, wenn es eh nicht um einen selbst geht und das ganze mit einer schriftlichen Aussage in einer Stunde abgehakt ist?


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

23.04.2015 um 22:20
Warum nicht?
1. Die Zeugenaussage vor Gericht wird vergütet. Also muss man Urlaub nehmen bekommt man Freizeitentschädigung.
2. Muss man ein paar Stunden von der ARbeit befreit werden, bekommt man den vollen STundensatz
3. Wird man in solchen Situationen eigentlich nie geladen.


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

24.04.2015 um 07:31
@Saturius
Ganz so, wie Du das schreibst, ist es nicht.

Vor dem eigentlichem Strafprozess gibt es i.d.R. Ermittlungsverfahren, das sind Verfahren, in denen der Sachverhalt festgestellt wird und wo eben ein Staatsanwalt (Judikative) die Polizei (Exekutive) beauftragt, einen Zeugen einzuvernehmen. Hier besteht eine Pflicht zu erscheinen und auszusagen, die ggf. durch Ordnungsgeld bei Nichterscheinen eingefordert wird.

Tja, es gibt eben halt auch BürgerPFLICHTEN und nicht nur RECHTE, von Denen Du so schön detailliert schreibst..........


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

24.04.2015 um 15:26
@The_saint
Die Staatsanwaltschaft ist immer die ermittelnde Behörde und leitet die Ermittlungen.
Und nein, wenn man von der Polizei eine Vorladung bekommt, muss man nicht hin. Einzig eine Vorladung der StA ist bindend.
Alles was von der Polizei kommt an vernehmungen ist freiwillig.


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

24.04.2015 um 15:33
Wenn Sie eine Vorladung der Polizei erhalten haben: Seien Sie Vorsichtig! Der Vorladung können Sie entnehmen, ob Sie als “Beschuldigter” oder “Zeuge” vorgeladen wurden. Die Konsequenz ist in beiden Fällen die Gleiche: Auch wenn es “Vorladung” heisst, ist es dennoch nur eine “Einladung”! Sie müssen dem nicht Folge leisten. Anders als bei einer Ladung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft gibt es keinen Zwang, dass Sie zur Polizei gehen, geschweige denn dort etwas aussagen.
Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/vorladung-zur-polizei-was-tun/11956/

Vielleicht glaubst du eher, wenn es von einem Rechtsanwalt kommt. Die Paragraphen hab ich momentan nicht parat, such ich dir aber gerne bei Gelegenheit raus.

Gerne nochmal... Aussagen vor der Polizei freiwillig, kein muss...


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

25.04.2015 um 08:24
@Saturius
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Gerne nochmal... Aussagen vor der Polizei freiwillig, kein muss...
Da sollte man aber schon abwägen was cooler kommt , eine Befragung durch die Beamten und das Ding ist erledigt , oder sich querstellen und riskieren das die Strafantrag stellen mit allem Zip und Zap sowas machen die wenns drauf ankommt auch mal eben per Telefon innerhalb von Minuten.
Und dann kann es auch schnell passieren das du den grossen Bahnhof hast wenn genügend verdachtsmomente im Raum stehen.


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

25.04.2015 um 08:55
@Heijopei
Was cooler oder sinnvoller ist, ist die andere Frage :) Rechtlich gibt es aber keinen Zwang zur Polizei zu gehen wenn sie einen einlädt ;)

Aber auch davon abgesehen. Was brächte mir ne Zeugenaussage bei der Polizei im Fall der TE?
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb: eine Befragung durch die Beamten und das Ding ist erledigt
Sie macht die Aussage bei der Polizei. Und wenn sie dann ne "brauchbare" Zeugin ist, muss sie so oder so nochmal zum Gericht und die Aussage nochmal machen.
Also kann man sich einmal Stress sparen.
Denn Aussagen bei der Polizei sind kein Zeugenbeweis und müssen vor Gericht nochmals wiederholt/gemacht werden.

Die Aussagen bei der Polizei dienen einzig und allein dem Staatsanwalt und Richter ein wenig zu helfen. Nicht mehr und nicht weniger.
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:oder sich querstellen und riskieren das die Strafantrag stellen mit allem Zip und Zap
Seit wann ist es strafbar nicht zur Polizei zu gehen und keine Aussage zu machen?
Zitat von HeijopeiHeijopei schrieb:Und dann kann es auch schnell passieren das du den grossen Bahnhof hast wenn genügend verdachtsmomente im Raum stehen.
Als Zeitungsausträger wo man die Chefs nicht mal kennt? Naja, bisschen weit her geholt.

Wie gesagt, selbst wenn sie zur Polizei geht und für das Verfahren eine relevante Zeugin ist, muss sie danach so oder so wieder zum Gericht und da nochmal die Aussage wiederholen.
Dann spart man sich den Gang zur Polizei und macht es vor Gericht. Fertig.


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

25.04.2015 um 10:28
Spannend ist doch vielmehr, welche Aussagen ein Austräger über abrechnungstechnische Belange treffen soll.

Wenn in der Buchhaltung oder höherer Stelle in einer Firma gegenüber dem Fiskus etwas unklar ist, fragt doch auch keiner die Klofrau, ob sie genaueres darüber weiß...


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

25.04.2015 um 10:32
@rumpelkäppchen
Ging sich vermutlich um die Frage, ob sie auch eine dazugehörige Gehaltsabrechnung bekommen hat oder es "Bar ohne Quittung" bekommt.. all solche Scherz. Wobei man da dann wieder darauf hinweisen muss, man muss nix sagen, womit man sich selbst belasten würde.

Aber ich finds auch merkwürdig, wenn wegen Steuerhinterziehung der kleine Zeitungsausträger gefragt wird.

Das ist so, wie wenn man die Bäckereiverkäuferin auf Steuerhinterziehungsfragen im Vorstand von der Firmal Moss fragen würde...


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

25.04.2015 um 10:35
Eben.
Wenn man eine solche Frage hier schon stellt, kann man auch davon ausgehen, dass das Geld " auf die Hand" kam.

Man würde sich dadurch noch selbst belasten, wenn man es wahrheitsgemäß beantwortet.
Daher absolut überflüssig.
Ist rein " pro forma" vom Zollamt.
Eine Antwort erwarten die eh nicht.

In der Austrägerbranche ist es ja schon üblich, dass man beim Einstellungsgespräch gefragt wird, ob man das Geld auf die Hand bekommen möchte ( Kenne ich von ein paar Bekannten, die sich auf dem Weg etwas dazu verdient haben).

Das Zollamt kennt die Antwort doch eh und erwartet, da man sich selbst nicht belasten muss, auch nicht vor Gericht, keine wirkliche Antwort.


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

25.04.2015 um 10:40
@rumpelkäppchen
Und so hat es dann seinen Rattenschwanz :D

"Haben sie ihren Lohn Bar erhalten? Wenn sie sich selbst mit der Antwort belasten würden, müssen sie nicht antworten" ... "Ich möchte darauf lieber nicht antworten, da ich mich selbst belasten könnte"...

Jetzt dürfe alle nur 1 Mal raten, wohin die nächsten Ermittlungen gehen :D

Ich find es aber bescheuert, für Zeitungsaustragen es schwarz machen zu lassen. Was hätte ich davon? Dafür bekommt man vllt 200 Euro. Im besten Fall wäre es ein 450 Euro Job. Also auch Brutto/Netto.
Außer man bezieht Gelder noch vom Jobcenter.
Dann wäre es Schwarzarbeit und noch Betrug ...

Wie dem auch sei. Ich würde mir den Gang zur Polizei immer sparen.
Bin ich unwichtig, werde ich eh nicht geladen.
Bin ich wichtig, muss ich so oder so nochmal zum Gericht und kann mir den Stress bei der Polizei sparen.


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

25.04.2015 um 10:43
Und selbst vor Gericht musst du dich selbst nicht belasten.

Wenn du in der Firma offiziell angestellt warst, muss es darüber Aufzeichnungen bzw. Abrechnungen geben.
Wenn sie dich auf die Hand bezahlt haben, gibt es diese eh nicht.

Man kann übrigens hier in Deutschland die Aussage komplett verweigern, ohne einen Grund anzugeben.
Was wollen sie machen, auspeitschen? =)

Und " ins Blaue" ermitteln geht auch nicht.
Man kann nach hiesiger Rechtslage nicht sagen " Der hat nichts dazu gesagt, also muss da was im Busch sein".


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

25.04.2015 um 10:47
@rumpelkäppchen
Ich hab in dem Laden namens Gericht gearbeitet. Ich kenn die Rechtslagen :)
Zitat von rumpelkäppchenrumpelkäppchen schrieb:Man kann übrigens hier in Deutschland die Aussage komplett verweigern, ohne einen Grund anzugeben.
Nein, kann man nicht. Jedenfalls nicht vor Gericht. Außer, du bist Verwandt, verschwägert oder verlobt mit dem Angeklagten/Beschuldigten.

Und man wird nicht ausgepeitscht :) Aber für die ersten Male gibts nette Geldstrafen :)


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

25.04.2015 um 10:48
Da arbeite ich immer noch =)

Geldstrafen für das Recht die Aussage bei Selbstbelastung zu verweigern? Wäre mir neu.


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Muss man eine Zeugenaussage machen?

25.04.2015 um 10:51
Man kann übrigens hier in Deutschland die Aussage komplett verweigern, ohne einen Grund anzugeben.ohne einen Grund anzugeben.
Ja, das wäre in der deutschen Rechtssprechung neu :)

Wenn du Verwandt, verschwägert oder verlobt bist mit dem Angeklagten/Beschuldigten, musst du das ebenso zu Protokoll geben und dann kannst du sagen "ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch :)

Bei Selbstbelastung kann man nur bei einzelnen Fragen davon gebrauch machen.


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