Darf man Schüler IN der Schule bis 10-11 Nachts arbeiten lassen ?
15.04.2015 um 22:54@achvonmirauus
Du hast keine Verpflichtung, zu dieser Veranstaltung zu erscheinen, sofern du nichts Gegenteiliges unterschrieben hast. Solltest du also nicht erscheinen, brauchst du keine juristischen Folgen zu fuerchten, bzw. koenntest bei evtl. auftauchenden Schwierigkeiten aufgrund des Fernbleibens Klage erheben.
Du hast keine Verpflichtung, zu dieser Veranstaltung zu erscheinen, sofern du nichts Gegenteiliges unterschrieben hast. Solltest du also nicht erscheinen, brauchst du keine juristischen Folgen zu fuerchten, bzw. koenntest bei evtl. auftauchenden Schwierigkeiten aufgrund des Fernbleibens Klage erheben.