@dasewige Du bist sicher so frei, mir zu sagen, für welchen Beruf die Berufsunfähigkeit infrage kommt?
Für den Büroangestellten, der gegen seine Kollegen Amok läuft, den Bankangestellten, der bei seinen Aussetzern nicht mehr klar die Zahlen auf die Reihe bekommt, den Lokomotivführer, der seinen Zug nicht mehr unter Kontrolle hat oder der suizidgefährdete Elektroniker, der Selbstmord begeht, indem er den Schaltkasten manipuliert, oder meinst du gar den Familienvater, der erweiterten Suizid begeht, oder die Putzfrau, die Lösungsmittel in falsche Behältnisse umfüllt, wider jeder Erklärung oder weil sie einen "Verfolger" hat?
So gesehen, ist jeder Beruf gefährdet, wenn er von jemanden ausgeführt wird, der sich in einer Psychose befindet.
Pauschal sagen, ob von jemanden Fremd- oder Eigengefahr ausgeht, ist auch nicht möglich. Das ist leider die Tragik an der Sache.
Ich halte ein Berufsverbot nicht für unsinnig, vor allem dann nicht, wenn jahrelange fundierte Aktenlage keine Besserung zeigt. Handelt es sich hingegen nur um einen einmaligen Vorfall, kann man das engmaschig von Fall zu Fall entscheiden.