Linner74 schrieb:Das Bestellerprinzip galt und gilt überall, versteh nicht warum es im Falle der Maklergebühren nicht galt und erst jetzt eingeführt wurde.
Weil das der Vertragsfreiheit widerspricht.
Du kannst ja auch mit einem beliebigen Dritten vereinbaren, dass der z.B. Deine Einkäufe bezahlt. dann bist Du der Besteller und der Dritte bezahlt.
Der Umstand, dass der Mieter die Courtage bezahlt, ist einfach eine Abmachung zwischen Vermieter und Mieter.
Bei Wohnungen ist die Situation insofern anders, als dass eine gewisse Zwangslage vor herrscht, man muss ja irgendwo wohnen und in Gebieten, in denen die Nachfrage das Angebot übersteigt, regelt sich der Markt nicht unbedingt von alleine. Und wohnen ist eben etwas anderes, als sich ein Brötchen zu kaufen.
Insofern ist eine Regulierung, die die grundsätzliche Vertragsfreiheit beschneidet, grundsätzlich möglich. Aber so zwingend, wie das gerne dar gestellt wird, ist es nicht.