gastric schrieb:traftat! Die länge der haftstrafe richtet sich nach der anzahl der straftaten, das wars aber auch schon. Du kannst genausogut wegen einem mal schwarzfahren im gefängnis lande.
So ein Schwachsinn. Wo liegt denn hier die Angemessenheit der Mittel? Einmal schwarzfahren kann durchaus eine unbeabsichtigte Sache sein, 17x ist Vorsatz.
In den wenigsten (mir bekannten Fällen) kommt das "Schwarzfahren" überhaupt zur Anzeige, wenigstens solange das erhöhte Beförderungsentgeld bezahlt wurde. Aso noch einmal: Wenn meine einzige Straftat eine einmaliges "Schwarzfahren" ist, dann passiert erstmal so gut wie nichts... solange ich den erhöhten Betrag entrichte.
Ich weiß natürlich nicht in welchem Land Du lebst, aber in Deutschland geht Du für einmal "Schwarzfahren" nicht in den Knast.
gastric schrieb:Hier herrscht schubladendenken vom feinsten. 3mal knast der schubbst doch omas vorn einfahrenden zug....
Ich will mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber so wirklich Ahnung hast Du von der Geschichte nicht, oder? So schnell geht es in Deutschland nicht ins Gefängnis. Dazu braucht es entweder eine heftige Straftat oder eine ganze Reihe an Delikten oder Verurteilungen. Lies Dich mal durch Google Suchergebnisse und Du wirst Dich wundern wir mild hier heutzutage in Deutschland geurteilt wird. Natürlich immer mir leichten regionalen Unterschieden.
gastric schrieb:Keine ahnung vom hintergrund haben, aber den herrn direkt als schwerverbrecher hinstellen.
Muss nicht, Kleinkrimineller reicht um öfter einzufahren...
gastric schrieb:Für das thema müssten sie nichteinmal erwähnt werden! Es ist für uns vollkommen irrelevant darüber auch nur nachzudenken und in jedem dritten post darauf herumzureiten.
Du bist in irgendweier Weise adligen Geschechts? Wenn nicht, dann rede/schreibe für Dich und nicht für uns.... zumindest ich für meinen Teil entscheide selber was für mich relevant ist und was nicht und nicht du.
Für mich ist ein wenig HG-Info schon recht wichtig....
gastric schrieb:Auch für dich nochmal: Die anzahl ist irrelevant: Es kommt darauf an, ob das beförderungsunternehmen strafanzeige stellt oder nicht. EInmal schwarzfahren ist nunmal genauso eine straftat wie mehrmals.
Für Dich nochmal (auch wenn das nicht für mich war): Richter entscheiden über das Ürteil. Und kein Richter in Deutschland schickt Dich für 1x (
41026061 schrieb:einmal
"Schwarzfahren" ins Gefängnis. Also ist die Anzahl sehr wohl relevant.
)