@Interalia Ist zwar ein paar Jahre alt, aber meines Wissens immer noch weitgehend aktuell, eine Anwältin hat geraten:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Einbuergerung-trotz-Vorstrafe---f33004.htmlSie haben einen Anspruch auf Einbürgerung gemäß § 10 StAG, wenn Sie
1. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine entsprechende Erklärung abgeben,
2. eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzen,
3. den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten können,
4. Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben und
5. nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind.
Die letztgenannte Voraussetzung ist als erfüllt anzusehen, wenn Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister getilgt oder als getilgt anzusehen sind. Wenn die Verurteilung aus dem Jahr 1993 stammt und es sich hierbei um Ihre einzige Verurteilung handelt, muss sie schon getilgt sein. Diese Verurteilung ist für Ihre Einbürgerung also, wenn sie die einzige war, unschädlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Hier die rechtlichen Grundlagen:
http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__10.htmlAlso im Kurzformat die Bedingungen:
-Bekenntnis zum Grundgesetz (schriftliche Erklärung)
-keine Unterstützung von extremistischen Gruppierungen, wie terroristischen Vereinigungen etwa
-Aufenthaltserlaubnis
-in der Lage, seinen Lebensunterhalt (legal) selbst zu sichern
-Angemessene Kenntnis der deutschen Sprache, Grundkenntnisse deutscher Gesetze und Kultur
-nicht vorbestraft
Wenn der Herr Freund aus Äthiopien keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und keine Arbeit hat, dann schränken sich legale Verdienstmöglichkeiten zur Sicherung seines Lebensunterhalts schon mal deutlich ein.
In 20 Jahren hätte es doch eigentlich möglich sein sollen, in der Hinsicht mal was zu reissen, wenigstens einen Schulabschluss oder Selbstständigkeit/Mithilfe bei einer Firma, die ihn anstellt. Gibt doch sicherlich Förderprogramme, alternativere Firmen und auch Meister, die jemandem auch ohne Schulabschluss und so eine Chance gäben.
Was hat der Mann denn die ganze Zeit getrieben?
Was aber wirklich kaum zu lösen ist:
3 Mal im Knast, möglicherweise bald ein viertes Mal (
Interalia schrieb:und auch jetzt läuft gerade ein Gerichtsverfahren gegen ihn.
) - angesichts solcher Voraussetzungen kann man sich das eigentlich abschminken mit der deutschen Staatsbürgerschaft.
Das heisst ja nicht nur, dass der Mann früher mal etwas Blödsinn gemacht hat, weil man mal eine DVD geklaut oder schwarzgefahren ist, kommt man definitiv nicht ins Gefängnis, da muss man schon einige Sachen mehr leisten.
Und Steuerhinterziehung wird`s wohl nicht gewesen sein, ich tippe eher auf schwere Betrugsdelikte, Rauschgifthandel oder Körperverletzungen.
Wenn der Mann nach seinem ersten oder zweiten Fehler aufgehört hätte, Straftaten zu begehen, wenn er gezeigt hätte:,,Ich hab mich gewandelt, ich will mich in die dt. Gesellschaft einfügen, ich begehe keine Verbrechen mehr", dann wäre irgendwann die Tilgung der Einträge aus dem Bundeszentralregister angesprungen:
Wikipedia: StraftilgungNach Straftilgung dürfen dem Verurteilten seine Vorstrafen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten werden. Er darf sich als unbestraft bezeichnen.
Wikipedia: Straftilgung#FristenDas kann der Herr Äthiopier momentan vergessen und sich mal mit den Fristen vertraut machen, wie lange er nichts mehr anstellen ,,darf".
Ich persönlich bin ja meistens geneigt, zu vergeben, neue Chancen zu gewähren und Leuten auf einen gesetzestreuen Weg in der Gesellschaft zu helfen.
Wer allerdings permanent Mist baut und anscheinend die deutschen Gesetze ständig mit Füßen tritt, wer sich offensichtlich nicht einfügen kann oder will, bei dem sehe ich nicht, wieso man ihn noch mit der deutschen Staatsbürgerschaft belohnen sollte.
Deutschland ist sehr, sehr nachsichtig in manchen Fällen, was Kriminalität von Geduldeten, Asylbewerbern und Leuten ohne dt. Staatsbürgerschaft angeht.
Völlig paradoxerweise gibt es stattdessen immer wieder Fälle, wo Menschen abgeschoben werden, die sich hier nie etwas zu Schulden kommen ließen, Schulabschluss und Ausbildung und Beruf haben und eigentlich Musterbeispiele der Integration darstellen.
Begründung:,,Ja jetzt herrschen ja im einstigen Fluchtland kein Krieg/keine Verfolgungen mehr, also weg mit dir. Kannst ja mal als Touri wiederkommen."
Warum dagegen der hier zitierte, freundliche Herr aus Äthiopien immer noch in Deutschland sein darf, erschließt sich mir nicht angesichts seiner mehrfachen Rechtsbrüche und fehlender Möglichkeit, sich in die dt. Gesellschaft einzufügen.
Ganz ehrlich:
Bevor der sich nicht grundlegend ändert, würde er bei mir auch keine deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, ich sehe nicht, weshalb man solch ein Verhalten noch belohnen sollte.