@kleinundgrün Wenn du in Notwehr jemanden tötest, ist das ein Tötungsdelikt.
Allerdings kommen nicht alle Tatbestandsmerkmale zusammen. daher du handelst ja nicht mit Heimtücke o.ä. wie bei einem Mord.
Da alle Leben gleichwertig sind, gibt der Gesetzgeber keinen Rechtfertigungsgrund, da in keinem Gesetz eine Tötung gerechtfertigt/erlaubt ist. Sie wird, in diesem Zusammenhang, lediglich entschuldigt, da du ebenso wie der Angreifer das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hast und dieses verteidigst.
Und eben das mildeste, zur Verfügung stehende Mittel. Es stehen nun mal nicht immer alle milden Mittel zur Verfügung. Zudem wird das auch in Relation zum Angreifer/Tatwerkzeug gestellt.
hat dieser eine Schusswaffe und ist 10 Meter weit weg und du hast ein Reizgas und eine Schusswaffe, kann niemand von dir erwarten das Reizgas zu nutzen, obwohl es das mildere Mittel wäre, da dies keine Aussicht auf dauerhaften Erfolg hat in diesem Moment.
mfg
Eye