@Robert80 @Bodo Ich sehe an den Aussagen des Anwalts nicht kabarettistisches oder sonst seltsames.
Er stellt die Situation unter Berücksichtigung der Gesamtlage dar und versucht, seinen Mandanten in einem einigermaßen positiven Licht erscheinen zu lassen, soweit das die Faktenlage zu lässt.
Ihr solltest die Situation differenzierter betrachten. Es gibt hier mehrere Punkte, die man nicht vermischen sollte, wenn man die Situation objektiv betrachten möchte:
1. Taterfolg und Tathandlung
T. ist gestorben und der schlag war ursächlich dafür. Das ist ein schrecklicher Umstand, den niemand wegdiskutieren möchte. Auch nicht der Anwalt des Täters.
2. Vorsatz, Schuld und mildernde Umstände
Der Täter hat zugeschlagen. Doch was wollte er mit dem Schlag bezwecken? Sie töten wollte er ziemlich sicher nicht. Wie schwer wollte er sie verletzen? Das muss der Richter klären.
Und dann kommen wir zur Schuldfrage. Wie verantwortlich ist der Täter in dieser Situation gewesen? Laien betrachten das als reine Ja/Nein Frage. Doch in Wahrheit geht es darum, dass jemand, der einfach aus Grausamkeit zuschlägt, mehr Schuld auf sich geladen hat, als jemand, der dies aus Frust, gekränktem Stolz oder sonst einem vergleichbaren Umstand macht. Auch das Umfeld spielt eine Rolle. Denn einem Täter, der nicht gelernt hat, sich richtig zu verhalten, kann man nur einen geringeren Schuldvorwurf machen, als einem Täter, der eigentlich genau weiß, was richtig wäre, die Tat aber dennoch begeht.
Hier geht es nicht darum, die Tat als solche zu relativieren. Es geht darum, ein Urteil zu finden, das dem Ergebnis der Tat, der Begehungsweise der Tat und der schuld des Täters angemessen ist.