trance3008 schrieb:Aber unter gewissen Umständen ist es berechtigt und verständlich.
Nein. Es ist nie berechtigt und ich habe absolut kein Verständis dafür. Das ist ein verdammter Eingriff in die Privatsphäre des Partners und genau so schlimm wie Fremdgehen.
trance3008 schrieb:Niemand hat die Pflicht, seinem Partner bzw. der Partnerin blind zu vertrauen und sich von ihm/ihr verarschen zu lassen.
Was ist das denn für eine Aussage? Was ist eine Beziehung ohne Vertrauen? Wenn man sich verarschen lässt, dann ist man selbst schuld. Aber nicht, weil man seinen Partner nicht genug kontrolliert oder einschränkt, sondern weil man nicht genug kommuniziert, seinen Partner nicht kennt oder sich den falschen Partner ausgesucht hat.
trance3008 schrieb:Wenn ernsthaftes Misstrauen vorhanden ist, dann hat man auch das Recht dazu, zu erfahren, ob dieses auch begründet ist.
Du hast das Recht zu fragen. Und schluss zu machen. Aber nichts auf der Welt berechtigt dich als Privatperson die Daten eines anderen zu durchsuchen.
KillingTime schrieb:Nein, nur wenn der Verkehr vor einer Stunde oder gestern stattgefunden hat, und sie noch "voll" ist.
Ich glaube langsam echt, dass du das Prinzip von Kondomen noch nicht verstanden hast.
KillingTime schrieb:Wer spricht von "Sex verbieten"?
Du verbietest ihr doch Sex - zwar mit anderen Männern, aber effektiv ist es ein Sexverbot. Und du bist auf meine Aussage mit dem Misstrauen nicht eingegangen. Was ist das für eine Beziehung bei der du befürchen müsstest, dass sie dir ein Kind unterschiebt, wenn sie ab und an mal ein Abenteuer mit einem anderen Mann hat?