@CountDracula Und weil "ich" ein Berufsverbot erhalten kann
Er ist vom Gesetz her verpflichtet sich an die geltenden Regeln und Gesetze im Medizinwesen zu halten.
Tut er es nicht, kommt er in Teufels Küche.
Patientenverfügung greift dann, wenns um Medikamente geht oder um Bluttransfusiion oder aber spätestens wenn der Verunfallte im Krankenhaus liegt. In der Rettungssituation an sich gilt die Regel Nummer 1: Erst aus der lebensbedrohlichen Gefahrensituation retten, den Zustand soweit stabilisieren das weitere medizinische Behandlung möglich ist.
Ich bin zwar nicht Toawi,
dennoch verstehe ich etwas nicht:
Einerseits klebst du auf deinem persönlichen Standpunkt fest, bezeichnest einen Retter als Egoist (wenn dieser nicht erst lange herumfragt ob er überhaupt das Leben retten soll), andererseits fühlst du dich beleidigt wenn dir jemand den Spiegel vorhält und die Egoist-Aussage einfach nur umdreht.
Dein Patientenwille zählt ab dem Alter von 18, vorher haben die Eltern bzw. die die die medizinische Sorge entscheiden die Entscheidungsbefugnis.
Das kannst drehen wie du willst.... so war es damals bei dir und so ist es aktuell auch.
Es kann nicht wegdiskutiert werden.
Ja, vielleicht wird das künftig irgendwann mal geändert. Bis dahin gilt es aber.