Wenn ich das nächste mal aufgefordert werde die Tasche zu öffnen habe ich vor zu sagen, dass ich dies nicht tun werde, da es darauf keinen Rechtsanspruch gibt.
Das ist korrekt. Du mußt einem Kaufhausdetektiv oder dergleichen Deinen nicht Tascheninhalt zeigen. Dann kommt aber das:
Wenn sie sagen dann rufen sie die Polizei werde ich gehen und wenn ich festgehalten werde werde ich Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erstatten.
Da wirst wenig Erfolg haben mit Deiner Strafanzeige. Wenn z.B. ein Kaufhausdetektiv meint, dass Du was geklaut hast, dann DARF er Dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Er verstößt nicht gegen das Gesetz.
Das einzige was ich noch nicht klären konnte: Wenn ein Hausverbot ausgesprochen wird, kann ich dann dagegen juristisch vorgehen?
Nein, kannst nicht gegen vorgehen. Der Hausherr hat das Hausrecht! Und wenn er Dir Hausverbot ausspricht, dann DARF er das. Auch ohne Nennung von Gründen!
Wie sind eure Erfahrungen mit dem Thema Taschenkontrollen?
War einmal der Fall. Da kam ich aus der U-Bahn. Überall Polizisten. Jeder wurde gebeten, seine Tasche durch suchen zu lassen. Da ich nichts zu verbergen hatte, habe ich diesem ohne Widerspruch zugestimmt. Weshalb auch nicht? Der Grund für diese Durchsuchung wurde mir bei Nachfragen nicht genannt. Hatte aber auch da kein Problem mit...war ja nur neugierig, deshalb fragte ich nach.
Aber am nächsten Tag stands dann in der Zeitung bezüglich dieser Polizeiaktion. Und somit war das Thema für mich gegessen.
Gruß, Dumas