Völkermordvorwurf als willkürliches Druckmittel
24.08.2014 um 19:57Billy73 schrieb: klar weil alles so glasklar definiert wurde, haben wir keine probleme mit der kategorisierung und wiedergutmachungsklagen. alle sind sich einig von den japanern bis zu den peruanern. ich dachte schon da gäbe es kleinere meinungsverschiedenheiten zum thema.Dazu nochmal Wikipedia:
Artikel 6 der Konvention geht grundsätzlich vom Territorialitätsprinzip aus, wonach Völkermord vor den Gerichten in den Ländern verfolgt wird, in denen die Tat begangen worden ist. Darüber ist die Zuständigkeit von internationalen Gerichtshöfen vorgesehen, soweit die Vertragsstaaten sich dieser Gerichtsbarkeit unterworfen haben.
Gibt es also keinen Kläger, der im eigenen Land ein Gerichtsverfahren eröffnet (wie die Verfahren in Nürnberg oder auch die Kriegsverbrechens-Verfahren in Japan nach dem 2.Weltkrieg, die Verfahren in Ruanda nach dem Völkermord u.s.w.), und hat sich das jeweilige Land nicht dem Internationalen Gerichtshof unterworfen, gibt es kein Verfahren, keine Klärung des Sachverhaltes (ob Völkermord oder nicht) und keine Urteile.
Ganz sicher schwingt in einer Diskussion darüber immer auch Politisches mit, ob man von eigenen dunklen Kapiteln ablenken oder Druck ausüben will.
Es gab auch Fälle, in denen die UNO den Ausdruck "Völkermord" vermied, da sie sonst zum Eingreifen gezwungen ist.
Im Nachhinein richtet es sich für den Laienjuristen am der Tastatur natürlich sehr bequem, je länger die Taten her sind umso flotter.
Da werden die Atombomben der USA zum Völkermord erklärt, aber die Taten der Japaner im Pazifikkrieg ... Schnickschnack. So demonstrierst Du übrigends selbst die selektive Wahrnehmung, die Du anderen vorwirfst.