Butterbirne schrieb:Bei der U-Haft geht es um Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr, Gefahr für die Öffentlichkeit etc. wenn das nicht gegeben ist, muss man auch nicht in U-Haft.
und ein wirklich reicher und im volk beliebter fußballclubpräsident kann nicht abhauen?
der sitzt nur nicht in U-haft da er in bayern angeklagt ist und es da massive probleme im rechtsstaat gibt.
Hornisse schrieb:Hm.. der wird bestimmt einfahren oder ?
ganz sicher. bei knapp 30millionen euro ist keine bewährung mehr möglich.
bei den ursprünglich angezeigten 3,5millionen bestand mit viel gutem willen noch die möglichkeit uf eine bewährungsstrafe, bei 30 ist das unmöglich, vorallem da seine selbstanzeige eine farce war.