Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 13:11@praiseway
Das widerum müsste doch dann die Erfahrung zeigen,daß das nicht sein kann.(wie man an der Arbeitslosenquote sieht,kann sich ja niemand darauf verlassen,seinen Job zu halten oder einen zu finden)
Ich habe schon öfters gehört(betone hier,daß ich nicht genau weiß,ob es stimmt),daß manche Anträge von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich bearbeitet werden,würde heißen,einer bekommt vielleicht ein "Ja",ein anderer ein "Nein".
Wie könnte das denn sein?
Es müsste eigentlich irgendwo festgelegt sein,wem was wie zusteht.
Das widerum müsste doch dann die Erfahrung zeigen,daß das nicht sein kann.(wie man an der Arbeitslosenquote sieht,kann sich ja niemand darauf verlassen,seinen Job zu halten oder einen zu finden)
Ich habe schon öfters gehört(betone hier,daß ich nicht genau weiß,ob es stimmt),daß manche Anträge von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich bearbeitet werden,würde heißen,einer bekommt vielleicht ein "Ja",ein anderer ein "Nein".
Wie könnte das denn sein?
Es müsste eigentlich irgendwo festgelegt sein,wem was wie zusteht.
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 13:13@Whitelight
Whitelight schrieb:Ich habe schon öfters gehört(betone hier,daß ich nicht genau weiß,ob es stimmt),daß manche Anträge von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich bearbeitet werden,würde heißen,einer bekommt vielleicht ein "Ja",ein anderer ein "Nein".Nennt sich Ermessensspielraum der zuständig handelnden Behörde.
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 13:21@Whitelight
Also ich wohne ja auch in einem Wirtschaftlich schwachen Gebiet. Ich stelle mir schon vor das man dann auch so im näheren Umkreis irgendwann alles durch hat, wo man sich bewerben kann.
Wie viele Bewerbungen muss man dem Amt eig. pro Monat vorlegen?
Also ich wohne ja auch in einem Wirtschaftlich schwachen Gebiet. Ich stelle mir schon vor das man dann auch so im näheren Umkreis irgendwann alles durch hat, wo man sich bewerben kann.
Wie viele Bewerbungen muss man dem Amt eig. pro Monat vorlegen?
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 13:22@tutanchaton
wenn du noch einen Mann mit Einkommen hast, dann ist er dir zunächst unterhaltspflichtig.
erst wenn nach Zahlung der Miete euch weniger verbleibt als jedem etwa 366,- könntet ihr evt. einen Anspruch haben.
Ja, auch Pförtner im Nachtdienst käme für dich in Frage, alles was deine Bedürftigkeit mindert.
Wegen deiner Fristlosen KÜndigung gibt es einen Fragebogen - Anhörung, darin soll festgestellt werden, ob vertragswidriges Veerhalten von dir der Grund für die Fristlose Kündigung war.
Man kann dazu sehr verschiedener Ansicht sein, und es gibt auch noch ein Sozialgericht. Vllt steht dir sogar eine Abfindung zu, hast du schomal über eine Klage nachgedacht?
Die Klage ist für dich relativ kostenfrei, wenn ein SG in deiner Nähe ist, dann geh doch mal hin und laß dich bitte beraten dort, aber schnell, denn es gibt ein paar enge Ausschlußfristen.
wenn du noch einen Mann mit Einkommen hast, dann ist er dir zunächst unterhaltspflichtig.
erst wenn nach Zahlung der Miete euch weniger verbleibt als jedem etwa 366,- könntet ihr evt. einen Anspruch haben.
Ja, auch Pförtner im Nachtdienst käme für dich in Frage, alles was deine Bedürftigkeit mindert.
Wegen deiner Fristlosen KÜndigung gibt es einen Fragebogen - Anhörung, darin soll festgestellt werden, ob vertragswidriges Veerhalten von dir der Grund für die Fristlose Kündigung war.
Man kann dazu sehr verschiedener Ansicht sein, und es gibt auch noch ein Sozialgericht. Vllt steht dir sogar eine Abfindung zu, hast du schomal über eine Klage nachgedacht?
Die Klage ist für dich relativ kostenfrei, wenn ein SG in deiner Nähe ist, dann geh doch mal hin und laß dich bitte beraten dort, aber schnell, denn es gibt ein paar enge Ausschlußfristen.
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 13:24@thomaszg2872
P.S.: Ich nehme an, Du meinst geschiedener Mann?
thomaszg2872 schrieb:wenn du noch einen Mann mit Einkommen hast, dann ist er dir zunächst unterhaltspflichtig.Der Trend in der Rechtsprechung geht zum Gegenteil: nur, wenn es Dir unmöglich ist, selbst einen Job anzunehmen.
P.S.: Ich nehme an, Du meinst geschiedener Mann?
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 13:36@tutanchaton
"Das sind viele Tipps. Heißt das ich müßte als Frau auch Pförtnerjobs im Nachtdienst annehmen ?
Da ich nicht damit gerechnet habe arbeitslos zu werden habe ich keine " Vermögenswerte " ich bin immer grade so über die Runden gekommen ohne was sparen zu können. Es gingen jeden Monat 50 Euro auf ein Tagesgeldkonto davon habe ich immer die Nebenkosten der Wohnung bezahlt.
Ich denke ich werde gar nichts bekommen ( Hartz IV ) weil mein Mann ja arbeitet."
Wie das heute im JC verläuft, was man annehmen musst / Ablehnen darf. Dass weiß ich nicht.
Am besten, du reg. im Forum und stellst dort deine Fragen.
Wichtig, sei bis zum Termin gut vorbereitet.. Sollste dein Sachb. eigenartig werden. Auch wenn es schwer fällt, ruhe bewahren.
"Das sind viele Tipps. Heißt das ich müßte als Frau auch Pförtnerjobs im Nachtdienst annehmen ?
Da ich nicht damit gerechnet habe arbeitslos zu werden habe ich keine " Vermögenswerte " ich bin immer grade so über die Runden gekommen ohne was sparen zu können. Es gingen jeden Monat 50 Euro auf ein Tagesgeldkonto davon habe ich immer die Nebenkosten der Wohnung bezahlt.
Ich denke ich werde gar nichts bekommen ( Hartz IV ) weil mein Mann ja arbeitet."
Wie das heute im JC verläuft, was man annehmen musst / Ablehnen darf. Dass weiß ich nicht.
Am besten, du reg. im Forum und stellst dort deine Fragen.
Wichtig, sei bis zum Termin gut vorbereitet.. Sollste dein Sachb. eigenartig werden. Auch wenn es schwer fällt, ruhe bewahren.
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 13:37@Eigenartiger
tutanchaton schrieb:Heißt das ich müßte als Frau auch Pförtnerjobs im Nachtdienst annehmenJa.
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 13:49tutanchaton schrieb: Heißt das ich müßte als Frau auch Pförtnerjobs im Nachtdienst annehmen ?Wäre das denn schlimm für dich? Haubtsache du hast etwas.
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 13:51@praiseway
nein es ging um tutanchaton, sie hat nach 33 Jahren eine fristlose Kündigung bekommen.
Die Berechnung des Alg-1 dauert an. Man hat ihr geraten in der Zwischenzeit H4 zu beantragen,#
da sie aber noch einen (gut) verdienenden Ehemann hat, mit dem sie ganz normal in ihrer Ehe lebt,
muß er seine Frau zunächst unterhalten, bevor das Amt etwas zahlen würde.
nein es ging um tutanchaton, sie hat nach 33 Jahren eine fristlose Kündigung bekommen.
Die Berechnung des Alg-1 dauert an. Man hat ihr geraten in der Zwischenzeit H4 zu beantragen,#
da sie aber noch einen (gut) verdienenden Ehemann hat, mit dem sie ganz normal in ihrer Ehe lebt,
muß er seine Frau zunächst unterhalten, bevor das Amt etwas zahlen würde.
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 13:52@thomaszg2872
Ja klar. Findet das jetzt jemand ungerecht? Wer hat ihr denn geraten, H4 zu beantragen?
Ja klar. Findet das jetzt jemand ungerecht? Wer hat ihr denn geraten, H4 zu beantragen?
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 14:01tutanchaton schrieb:Heißt das ich müßte als Frau auch Pförtnerjobs im Nachtdienst annehmen ?So, und nochmal, dachte auch wer anders wär gemeint. :D
Hättest du denn ein Problem damit einen Pfördnerjop anzunehmen?
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 14:02@tutanchaton
Meine dich mit meinem Post hier drüber. Diese blöde Zitatfunktion funzt irgendwie nicht. :ask:
Meine dich mit meinem Post hier drüber. Diese blöde Zitatfunktion funzt irgendwie nicht. :ask:
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 14:03tutanchaton schrieb:Heißt das ich müßte als Frau auch Pförtnerjobs im Nachtdienst annehmen ?Allein die Frage ist schon so geil formuliert. Als Frau? Ich? Pförtnerjob? Nachtdienst? Kann doch nicht sein.
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 14:29@praiseway
Naja, kann doch wirklich nicht sein sowas. ;)
Als ob das son "Typischer Männerberuf" wäre. Ich bin der Meinung man kann ales annehmen, egal welche Berufsrichtung. Haubtsache man hat was.
Naja, kann doch wirklich nicht sein sowas. ;)
Als ob das son "Typischer Männerberuf" wäre. Ich bin der Meinung man kann ales annehmen, egal welche Berufsrichtung. Haubtsache man hat was.
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 14:37@praiseway
Das sollte auch jeder normale Menschenverstand so sehen. Ich hatte auch mal körperlich schwere Arbeit, und zu Anfang war es echt anstrengend, aber der Mensch ist ein Gewohnheitstier, und mit der Zeit ging es dann.
Aber sieht eben nicht jeder so.
Das sollte auch jeder normale Menschenverstand so sehen. Ich hatte auch mal körperlich schwere Arbeit, und zu Anfang war es echt anstrengend, aber der Mensch ist ein Gewohnheitstier, und mit der Zeit ging es dann.
Aber sieht eben nicht jeder so.
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 14:39@joleen
Körperlich schwere Arbeit als Frau ist noch mal was anderes. Aber Pförtnerjob? Nachtschicht? Unmöglich, da Frau?
Körperlich schwere Arbeit als Frau ist noch mal was anderes. Aber Pförtnerjob? Nachtschicht? Unmöglich, da Frau?
Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 14:42@praiseway
Ich hätte damit kein Problem. Wenn sich nichts anderes findet, sollte man das nehmen was sich anbietet.
Ich hätte damit kein Problem. Wenn sich nichts anderes findet, sollte man das nehmen was sich anbietet.
univerzal
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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit
25.02.2014 um 14:46@thomaszg2872
Die Berechnung des Alg-1 dauert an. Man hat ihr geraten in der Zwischenzeit H4 zu beantragen, da sie aber noch einen (gut) verdienenden Ehemann hat, mit dem sie ganz normal in ihrer Ehe lebt,
Hmm, ging es da nicht um eine Sperrfrist, wegen der Fristlosen? Es muss nämlich schon was derbes vorgefallen sein, wenn man nach über 30 Jahren die fristl. Kündigung im Verwaltungsdienst erhält.
Du scheinst dich ja auszukennen: Beeinträchtigt das nicht den ALGI-Antrag, wenn in der Zwischenzeit ALGII beantragt wird? Oder ist das einfach als Grundsicherung gedacht, um zumindest die Fixkosten während der Sperrfrist zu decken? Würde mich mal interessieren.
Die Berechnung des Alg-1 dauert an. Man hat ihr geraten in der Zwischenzeit H4 zu beantragen, da sie aber noch einen (gut) verdienenden Ehemann hat, mit dem sie ganz normal in ihrer Ehe lebt,
Hmm, ging es da nicht um eine Sperrfrist, wegen der Fristlosen? Es muss nämlich schon was derbes vorgefallen sein, wenn man nach über 30 Jahren die fristl. Kündigung im Verwaltungsdienst erhält.
Du scheinst dich ja auszukennen: Beeinträchtigt das nicht den ALGI-Antrag, wenn in der Zwischenzeit ALGII beantragt wird? Oder ist das einfach als Grundsicherung gedacht, um zumindest die Fixkosten während der Sperrfrist zu decken? Würde mich mal interessieren.