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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

334 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitsamt Arbeiten Geld Amt Ausbildung Arbeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:32
@Basto : Nur mal so, ich hab mich auch mehrfach als Putzfrau beworben und man nimmt mich trotzdem nicht ! Also das man sowas IMMER bekommt ist Schwachsinn !!! Oder das beispiel Reinigung, die mich nur nicht genommen haben weil ich denen zu jung bin.

Um mal auf den aktuellen Stand zu kommen : Jetzt habe ich zwei Briefe vom Arbeitsamt bekommen, ganz plötzlich haben die doch meine Kontoauszüge bekommen und wollen aber die Originalen haben ! Dazu fragen sie nach zwei Zahlungen, die ich erhalten habe. Das war Geld von meinem Freund und von meiner Oma. Die wollen jetzt Nachweise darüber haben. Wie weist man das denn nach ? Ich kann doch nicht mehr nachweisen wie bei den Kontoauszügen drauf steht ?


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:35
@TanteEmmaa
Zu Jung!?

Äh ok.


Also die kontoauszüge musst du rechtlich nicht kopieren, sie dienen nur zur Vorlage. Der ab darf sich gerne Notizen machen aber er hat keine rechtliche Grundlage sie ein zu behalten.

Ihr habt Zahlungen erhalten? Alle Belege darüber mit nehmen und vorlegen. Vorlegen! Nicht da lassen.


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:36
@TanteEmmaa
Achso du kannst bei deiner Bank immer kontoauszüge geben lassen des letzten halben Jahres. Einfach hingehen zum Schalter und fragen.


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:38
@Basto Ja ich hab auch doof geguckt.

Kontoauszüge gehe ich heute abgeben, ich hoffe mal dass ich heute Geld drauf kriege, wenn ich ja den Bescheid habe. Nur verstehe ich nicht wie ich das noch weiter nachweisen soll mit den Einzahlungen auf meinen Konto von Freund und Oma. Es steht ja auch auf den Kopie-Kontoauszügen drauf, weiß nicht was die da noch mehr sehen wollen.


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:39
@TanteEmmaa
Hast du online Banking?

Ansonsten einfach neue Auszüge holen und vorlegen. Den geldeingang am besten markieren.

Du hast einen Bescheid?


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:40
Ja hab Online-Banking.

Hab einen Bescheid erhalten, dass ich jetzt wieder Geld von denen kriege, in einem zweiten Brief hab ich den erhalten. Im ersten stand ja, dass die die Original-Kontoauszüge wollen und diese Nachweise.


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:43
@TanteEmmaa
Postbank?
Dann kann ich dir weiter helfen.

Wann kam der Bescheid? Normal ist innerhalb von 3-4 Tagen danach Geld drauf.


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:44
Nein keine Postbank :)

Briefe sind vom 20. Waren Samstag in der Post. Bin mal gespannt wann ich's drauf hab.


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:47
@TanteEmmaa
Ok kein Problem, auch bei Sparkasse ect kannst du im online Banking Auszüge des letzten zumindest halben Jahres ausdrucken.

Dann sollte das Geld heute oder morgen drauf sein.

Kann aber auch sein das sie erst mit der normalen Regelleistung angewiesen werden da das JC feste buchungsanweisungen hat.

Brauchst du dringend Geld? Ganz dringen? Oder kannst du warten bis spätestens Freitag!,


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:51
Ich werde heute persönlich hinfahren und denen meine Auszüge zeigen, die nehm ich dann auch direkt wieder mit. Sonst heißt es nachher wieder die wären nicht angekommen. ^^ Nur ich hoffe, dass man mich dann nicht mittellos stehen lässt, für die Rückfahrt hätte ich nicht mehr genug Geld. Ich brauche dringend Geld.


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:58
@TanteEmmaa
Ok dann druckst du das hier aus, schreib rein das du kein Geld mehr hast ( ist aus den Konto Auszügen zu entnehmen )

Absender




Anschrift der Behörde

Datum


Antrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I

Bedarfsgemeinschaftsnummer:




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am xxx meinen Folgeantrag für Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bei Ihnen eingereicht. Der rechtskräftige Bescheid dazu ging am 22.02.2014 bei mir ein, in dem mir folgende Leistung bewilligt wurde xxx€. Leider kann bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang verzeichnen.

Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich weder die Bus fahrt bezahlen kann, noch über irgendwelche Mittel zur Ernährung verfüge. Deshalb ist meinem Antrag sofort statt zu geben. Eine Kopie meines letzten Kontoauszuges anbei.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:59
Oh sry

Schreib dazu das du den Vorschuss in Bar erwartest.


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 08:59
Damit sollten sie dir heute sofort Geld mitgeben.

Das ist dein recht und das musst du durchsetzen.


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 09:05
Danke dafür :)


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 09:23
@TanteEmmaa
Bitte.


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 17:23
@TanteEmmaa
Und wie lief es?


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 17:30
@TanteEmmaa

das ist völlig normal dort arbeiten auch bloß Menschen.

Ich hab mal den WIederbew.antrag von einem Kumpel mitgenommen und persönlich in den Hausbriefkasten des Amtes geworfen- weg!

eine Bekannte hat mal melden wollen, daß sie nicht mehr alleine lebt, hat es innerhalb eines Jahres 3x gemeldet, und bekam immer noch das volle Geld.

Nach einem Jahr ist sie persönlich hin, und fand ihre drei Meldungen unbearbeitet, in der AKte links in der Tasche steckend.

Die Situation in unserem Land ist nicht einfach, sei froh daß wir keinen Krieg haben.


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 17:49
@TanteEmmaa

Kontoauszüge interessieren bei Alg-1 überhaupt nicht.

Wenn du Alg-2/H4 hast, dann können die Einzahlungen von Freund und Oma als Schenkungen angesehen werden
und werden dir A B G E Z O G E N !!

denke bitte dran wenns ins H4 geht.

Jetzt stört es nicht, nochmal GLück gehabt.

Merke:

nie-übers-Konto!!!

wenn du DRINGEND GEld brauchst, dann mußt du innerhalb der Notfallsprechzeit vorsprechen, 98-10 uhr, mittwochs nicht.

Wenn aber die Bescheide schon raus sind, dann ist die Zahlung auch zu dir unterwegs, da gibt es keinen (Bar-) Vorschuß mehr.


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 18:12
@thomaszg2872
TE bekommt alg2


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Das Arbeitsamt und die Arbeitslosigkeit

24.02.2014 um 19:51
Seit dem 18.02.2014 gehöre ich nach 33 Jahren Tätigkeit bei einem Arbeitgeber zum Heer der Arbeitslosen. Ich bekomme 3 Monate kein Geld da ich fristlos gekündigt wurde. Ich meldete mich am Folgetag Arbeitssuchend und bekam den Tip Harz4 zu beantragen. Den Termin bei der Jobbörse (wegen Harz 4 ) habe ich am 20.03. ! , den wegen Arbeistlosengeld am 13.03.2014. Da werde ich auch das erstemal meinen Berater kennenlernen.
Soweit so gut - ich habe angegeben das ich eine reine Verwaltungsausbildung habe und 33 Jahre als VA gearbeitet habe.
Ich lasse mir täglich die neuesten Arbeitsangebote schicken als die da wären : Stelle als Helferin beim einem Hautarzt Anforderung Mithilfe bei OPs und OP Vorbereitung .
Kfz.-Hilfs Mechaniker.
Jede Menge Bürostellen mit Vorraussetzung KAUFMÄNNISCHE Ausbildung mit BUCHHALTUNG.
Warum gebe ich überhaupt einen bisherigen Beruf an wenn die mir solche Arbeitsangebote schicken ?


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