Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
20.12.2013 um 12:59
Redtube Abmahnung: Urmann wegen schwerer Erpressung angezeigt
Die Abmahnung von Redtube-Usern ziehen weiter seine Kreise. Es gibt keinen Tag, ohne weitere Details. Der abmahnende Rechtsanwalt Thomas Urmann bekommt kräftigen Gegenwind und wird wegen schwerer Erpressung angezeigt. Auch die Staatsanwaltschaft Köln prüft mögliche Ermittlungen gegen die Kanzlei..
Urmann: Anzeige wegen Erpressung oder Betrug
Der Anwalt Thomas Urmann sorgte für ordentlich Wirbel und ließ tausende Porno-Fans abmahnen. Lange war er offensiv und siegessicher. Nun droht ihm selber Ärgern! Die Anwaltskanzlei Müller und Rössner zeigte Urmann wegen schwerer Erpressung oder besonders schweren Betruges bei der Staatsanwaltschaft Hamburg an.
Drohgebärden und Einschüchterungen
“Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig ist. Thomas Urmann behauptet jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil. Er droht diesen u. a. damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollen, von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, ist das nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar”, erläutert Rechtsanwalt Carl Christian Müller auf seiner Webseite.
Staatsanwaltschaft Köln prüft Ermittlung
Die Staatsanwaltschaft Köln prüft derzeit, ob eine Ermittlungen gegen die Kanzlei von Thomas Urmann eingeleitet werden muss. Oberstaatsanwalt Ulrich Böhmer bestätigte dies öffentlich in der Presse. Es soll geprüft werden, ob das Landgericht Köln mutwillig getäuscht wurde, um an die Adressdaten hinter den IP-Adressen zu kommen. Eine falsche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wäre strafbar und hätte ernste Konsequenzen für Herrn Urmann und dessen Kanzlei..
Medienrechtsprofessor Spindler äußert sich
Der Medienrechtsprofessor Gerald Spindler der Uni Göttingen äußerte sich im iRights Blog zu diesem Thema und sieht im Streaming keine Verletzung des Urheberrechtes. Für eine flüssige Wiedergabe des Streams werden Bruchstücke des Inhalts teils temporär zwischengespeichert. Prinzipiell hängt es davon ab, “wie technisch man den Paragraf 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes beziehungsweise den Artikel 5 der europäischen Richtlinie zur Informationsgesellschaft versteht.”
Temporärer Speicher nicht verwendbar
Dabei “kommt es nicht auf Haupt- oder temporären Speicher an, sondern nur darauf, was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann. Wenn der normale Nutzer nicht in der Lage ist, die an sich temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden”, dann liegt nach Professor Spindler kein Verstoß vor. Ein klärendes Urteil kann hier rechtliche Absicherung für alle verschaffen.
Es bleibt somit abzuwarten, ob Porno-Streams auf redtube und youporn strafrechtlich verfolgt werden können. Eine richterliche Entscheidung scheint aktuell unumgänglich. Betroffene Personen sollten sich einen anwaltlichen Beistand suchen und sich rechtlich beraten lassen.
http://www.mobilfunk-talk.de/news/150718-redtube-abmahnung-urmann-wegen-schwerer-erpressung-angezeigt/
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