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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

1.917 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Abmahnung, Landgericht Köln, Pornoseiten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 01:17
@DiePandorra
Du kannst jederzeit damit anfangen. Besonders jetzt ist es günstig, weil die Welle sich anderswo abarbeitet ;-)

Anzeige!?!

Sehr gut!

Wie wäre es denn auch mit einer eigenen Petition? Damit das Politvolk auch was vom Hype hat..


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 01:19
@pprubens
Eine eigene Petition? Wozu, warum, für wen und vor allem wieso?
Nein, das braucht es gar nicht.
Die ganze Sache hat so hohe Wellen geschlagen, da werden sich andere "Aktivisten" mit beschäftigen. ;)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 01:19
@-ripper-
Geld zurückverlangen ist immer schlecht. Das geht höchstens mit einer Sammelklage. Mal sehen, wie agil die Staatsanwaltschaft wird.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 01:21
@pprubens
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen. :troll:


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 01:22
@DiePandorra
Wenn man was verändern will, muss man auf vielen Hochzeiten tanzen wollen.

Beispiel:
http://www.change.org/de?utm_medium=email&utm_source=signature_receipt&utm_campaign=new_signature


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 01:23
Zitat von DiePandorraDiePandorra schrieb:In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.
Ischweiß.


@DiePandorra


Hier kämpft jeder allein. Das muss nicht sein.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 01:26
@pprubens
Ich hab schon auf so vielen Hochzeiten getanzt, aber das ist ein anderes unerfreuliches Thema.
Ja, ich weiß, was Du meinst. ;)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 02:43
Zitat von KonstruktKonstrukt schrieb:hier steht das pornographisches material keinen urheberschutz hat:
Vorsicht! Das Urteil bezieht sich lediglich auf 2 Filme! Und Höchstwahrscheinlich wäre dieses sogar auf den Großteil der heutigen Pornos übertragbar. Allerdings gab es auch mal Zeiten, in denen die Produktion derartiger Filme durchaus bis zu 1 Million Dollar gekostet hatte. Und auch heute noch gibt es solche Filme - wenn auch wesentlich kostengünstiger hergestellt ;)


EDIT:
Der Link hier ist besser :)
http://mantop10.de/top10-die-teuersten-pornofilme (Archiv-Version vom 16.01.2014)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 03:07
Zitat von Mr.QMr.Q schrieb:Vorsicht! Das Urteil bezieht sich lediglich auf 2 Filme!
....naja eventl . fallen 5 besagten Filme da auch mit rein :)


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 03:11
Zitat von tom.1sttom.1st schrieb:....naja eventl . fallen 5 besagten Filme da auch mit rein
Nö! Die beiden betroffenen Filme wurden von x-art.com produziert. Bei kurzem drüberschauen über deren 'Portfolio' würde ich derartigen Filmen sogar einen gewissen künstlerischen Akt zuschreiben. Ganz im Gegensatz zu den abgemahnten Streams - denn das war billigster Gonzoporn, die ganz im Sinne des Urteils:
"lediglich sexuelle Vorgänge in primitiver Weise"
zeigen.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 12:59
Redtube Abmahnung: Urmann wegen schwerer Erpressung angezeigt

Die Abmahnung von Redtube-Usern ziehen weiter seine Kreise. Es gibt keinen Tag, ohne weitere Details. Der abmahnende Rechtsanwalt Thomas Urmann bekommt kräftigen Gegenwind und wird wegen schwerer Erpressung angezeigt. Auch die Staatsanwaltschaft Köln prüft mögliche Ermittlungen gegen die Kanzlei..

Urmann: Anzeige wegen Erpressung oder Betrug
Der Anwalt Thomas Urmann sorgte für ordentlich Wirbel und ließ tausende Porno-Fans abmahnen. Lange war er offensiv und siegessicher. Nun droht ihm selber Ärgern! Die Anwaltskanzlei Müller und Rössner zeigte Urmann wegen schwerer Erpressung oder besonders schweren Betruges bei der Staatsanwaltschaft Hamburg an.

Drohgebärden und Einschüchterungen
“Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams über die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulässig ist. Thomas Urmann behauptet jedoch gegenüber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil. Er droht diesen u. a. damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfügungen zu beantragen und den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden sollen, von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, die nicht bestehen, ist das nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar”, erläutert Rechtsanwalt Carl Christian Müller auf seiner Webseite.

Staatsanwaltschaft Köln prüft Ermittlung
Die Staatsanwaltschaft Köln prüft derzeit, ob eine Ermittlungen gegen die Kanzlei von Thomas Urmann eingeleitet werden muss. Oberstaatsanwalt Ulrich Böhmer bestätigte dies öffentlich in der Presse. Es soll geprüft werden, ob das Landgericht Köln mutwillig getäuscht wurde, um an die Adressdaten hinter den IP-Adressen zu kommen. Eine falsche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung wäre strafbar und hätte ernste Konsequenzen für Herrn Urmann und dessen Kanzlei..

Medienrechtsprofessor Spindler äußert sich

Der Medienrechtsprofessor Gerald Spindler der Uni Göttingen äußerte sich im iRights Blog zu diesem Thema und sieht im Streaming keine Verletzung des Urheberrechtes. Für eine flüssige Wiedergabe des Streams werden Bruchstücke des Inhalts teils temporär zwischengespeichert. Prinzipiell hängt es davon ab, “wie technisch man den Paragraf 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes beziehungsweise den Artikel 5 der europäischen Richtlinie zur Informationsgesellschaft versteht.”

Temporärer Speicher nicht verwendbar

Dabei “kommt es nicht auf Haupt- oder temporären Speicher an, sondern nur darauf, was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann. Wenn der normale Nutzer nicht in der Lage ist, die an sich temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden”, dann liegt nach Professor Spindler kein Verstoß vor. Ein klärendes Urteil kann hier rechtliche Absicherung für alle verschaffen.
Es bleibt somit abzuwarten, ob Porno-Streams auf redtube und youporn strafrechtlich verfolgt werden können. Eine richterliche Entscheidung scheint aktuell unumgänglich. Betroffene Personen sollten sich einen anwaltlichen Beistand suchen und sich rechtlich beraten lassen.

http://www.mobilfunk-talk.de/news/150718-redtube-abmahnung-urmann-wegen-schwerer-erpressung-angezeigt/


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 13:05
Von Ermittlungen und Zeitreisen?

In meinem Beitrag Bewertung der Dokumente von Landgericht Köln bin ich darauf eingegangen, dass laut Eidesstattlicher Erklärung der Softwarefachberater im Sekundentakt die Downloadquelle verifiziet haben will, um die Funktionsfähigkeit der Software zu gewährleisten. Was an sich schon auf ein ziemlich abenteuerliches Konstrukt hinweist. Ich bin auch darauf eingegangen, dass der Softwarefachberater den Ursprung der Downloads kontinuierlich verifiziert haben will / muss, um sicherzustellen, dass die gesicherten IP-Adressen der Nutzer auch wirklich die richtige Quelle gestreamt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun möglicherweise ebenfalls in diese Richtung. Denn die Rechnung ist relativ einfach. Bei extra niedrig angesetzten 10.000 IP-Adressen hätte der Softwareberater der ominösen itGuard Inc. knapp 26 Sekunden Zeit gehabt den Download zu verifizieren, also Download – Hashwert – Angucken – Download – Hashwert – Angucken etc.! Die Software kann das ja nicht. Da die Filme jedoch länger sind als 26 Sekunden sind und drei Tage am Stück nicht geschlafen wurde, ist das mit der fehlerfreien Analyse ziemlich mutig, außer die Firma itGuard hat Zeitreisen erfunden oder es geschaft die Zeit in den 3 Tagen der IP-Recherche im ganzen Universum ab und zu mal anzuhalten. Innovativ! In jeder Hinsicht!

Mathematik:

3 Tage = 72 Stunden

72 Stunden = 4320 Minuten

4320 Minuten = 259200 Sekunden

Sekunden / IP-Adressen = Zeitfenster zum Download – Hashwert – Angucken und so weiter.

Beispiele (Sekunden aufgerundet):

10.000 IP – Adressen = 26 Sekunden

20.000 IP – Adressen = 13 Sekunden

30.000 IP – Adressen = 9 Sekunden

40.000 IP – Adressen = 6,5 Sekunden

50.000 IP – Adressen = 5,2 Sekunden
Quelle: http://blog.kowabit.de (Archiv-Version vom 18.12.2013)

Eine bachtliche Leistung! :D


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 15:07
@Mr.Q

.....wenn man CG online kaufen will so wird man direkt nach den kompletten Adressdaten gefragt.

Soviel zum Thema anonym .... :(


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 17:47
sind zwar nur wieder wasserstandsmeldungen und nix genaues, aber das gericht köln gesteht irgendwelche fehler ein

http://www.focus.de/digital/internet/landgericht-koeln-raeumt-fehler-ein-abmahnwelle-redtube-skandal-porno-streaming-geht-weiter_id_3498457.html


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 17:49
LG Köln bezieht klar Stellung. Urmels Gebäude bricht zusammen...

http://www.zeit.de/digital/internet/2013-12/redtube-porno-abmahnungen-landgericht-beschluss


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 17:51
Gleich vorab, ich bekenne mich: NICHT schuldig!
wurden nicht alle auf gefakte domains gelockt, wie kann sowas möglich sein?
Zitat von PoipoiPoipoi schrieb:LG Köln bezieht klar Stellung. Urmels Gebäude bricht zusammen...
"Kai Biermann ist Redakteur im Ressort Digital bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier."

naja in kriesenzeiten oder auch sonst kann jeder einen auf experten machen"

verstehe nicht wieso meiner links nie beachtung geschenkt wird


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 17:55
Zitat von tom.1sttom.1st schrieb:.....wenn man CG online kaufen will so wird man direkt nach den kompletten Adressdaten gefragt.
das ist doch praktisch für die Anwälte,da brauchen die nicht extra zum Richter&Telekom latschen. :)

Ein VPN den man nicht anonym bezahlen kann, ist eh für die Tonne.
Hide.io zb. kann man mit Paysafecard bezahlen.


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 18:01
Zitat von antidotantidot schrieb:Ein VPN den man nicht anonym bezahlen kann, ist eh für die Tonne.
Hide.io zb. kann man mit Paysafecard bezahlen
hmm, da hab ich aber mal ne frage, wie funktioniert ne paysafecard, mittlerweile wird diese in jedem 2. supermarkt angeboten, gibts da nicht auch ländercodes oder sowas


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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!

20.12.2013 um 18:04
@alicemcgee


sry, auch wenn es für einige durchaus wichtig hier ist neue infos zu erhalten, habe aber den lnk, bzw den inhalt vor 10 minuten hier schon gepostet

weiß nicht wer das alles immer lesen soll, wenn wieder experten anfangen groß auszuholen und im konjunktiv losplaudern


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