Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
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Abmahnung, Landgericht Köln, Pornoseiten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 00:58Was ich nicht ganz verstehe ist, warum das Gericht eigentlich solche Machenschaften bis jetzt duldet.
Die schauen doch selbst auch Pornos, oder haben Kinder die 18j sind die Pornos gucken.
Man muss im Prinzip wenn man auf ne Porno Seite geht bei jedem Klick Angst haben, hoffentlich ist dieses Video legal da.
Da sollte dann auch mal wie in einer Demokratie auf die Mehrheit Rücksicht genommen werden, jeder muss sich an strenge Regeln halten, warum aber die Konzerne nie, wenn sie ein Problem haben oder Angst das ihr Video im Internet geklaut oder im Internet unerlaubt angesehen wird, sollen sie verdammt noch mal das Video in Tresor sperren und fern halten vom Internet.
Überall lernt man schon in der Schule, 1mal im Internet immer im Internet man hat keine Kontrolle mehr über das was man irgendwann mal hochgeladen hat.
Das wird jedem x mal gesagt jeder weiß es, nur diese Konzerne tun immer so als wüssten sie es nicht.
Da sollte mal ein Richter her gehen und denen sagen, Leute ihr wisst doch wenn man ein Geldschein am Bahnhof auf dem Boden legt ist er weg, und wenn man ein Video ins Internet ladet genau so, bitte macht das nicht mehr weil es ist einfach so. Ende.
Die schauen doch selbst auch Pornos, oder haben Kinder die 18j sind die Pornos gucken.
Man muss im Prinzip wenn man auf ne Porno Seite geht bei jedem Klick Angst haben, hoffentlich ist dieses Video legal da.
Da sollte dann auch mal wie in einer Demokratie auf die Mehrheit Rücksicht genommen werden, jeder muss sich an strenge Regeln halten, warum aber die Konzerne nie, wenn sie ein Problem haben oder Angst das ihr Video im Internet geklaut oder im Internet unerlaubt angesehen wird, sollen sie verdammt noch mal das Video in Tresor sperren und fern halten vom Internet.
Überall lernt man schon in der Schule, 1mal im Internet immer im Internet man hat keine Kontrolle mehr über das was man irgendwann mal hochgeladen hat.
Das wird jedem x mal gesagt jeder weiß es, nur diese Konzerne tun immer so als wüssten sie es nicht.
Da sollte mal ein Richter her gehen und denen sagen, Leute ihr wisst doch wenn man ein Geldschein am Bahnhof auf dem Boden legt ist er weg, und wenn man ein Video ins Internet ladet genau so, bitte macht das nicht mehr weil es ist einfach so. Ende.
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 01:05Für den Fall, daß irgendjemand von euch in Zukunft noch abgemahnt werden sollte:
http://www.iggdaw.de/mustervorlagen/mod-ue-streaming-abmahnung (Archiv-Version vom 15.12.2013)
http://www.iggdaw.de/mustervorlagen/mod-ue-streaming-abmahnung (Archiv-Version vom 15.12.2013)
In Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wachs und IT-Recht Kanzlei DURY stellt die Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn seit dem 11.12.2013 diverse Mustertexte zur Abwehr von Streaming-Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte kostenfrei zur Verfügung.In meinem Fall kommt die Veröffentlichung dieser Texte leider zu spät :(
Die Texte sind eine reine Hilfestellung, können aber nicht die individuelle Rechtsberatung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ersetzen.
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 01:08Ich habe eine Frage zur Vorbeugung welche Erotikfilme darf man jetzt bedenkenlos ansehen im Internet und welche nicht?
Das wäre für alle Unbetroffenen das wichtigste.
Das wäre für alle Unbetroffenen das wichtigste.
DiePandorra
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14.12.2013 um 01:10@Nightshot
Wenn Du den Thread wirklich verfolgen würdest, wüsstest Du das.
Aber das sagte ich schon mal.^^
Hier:
Beitrag von DiePandorra (Seite 31)
Wenn Du den Thread wirklich verfolgen würdest, wüsstest Du das.
Aber das sagte ich schon mal.^^
Hier:
Beitrag von DiePandorra (Seite 31)
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 01:10Ganz ehrlich?
Am besten gar keinen, damit du nicht Vom Unbetroffenen zum Betroffenen wirst :nerv:
Am besten gar keinen, damit du nicht Vom Unbetroffenen zum Betroffenen wirst :nerv:
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 01:12@Nightshot
Bei solchen Betrügern ist das warscheinlich volkommen egal. Kannst ja auch abgemahnt werden ohne diese Videos je gesehen zu haben. Also schau an was de denkst, andere bekommen Abmahnungen für Videos die sie nie gesehen haben. ;)
Bei solchen Betrügern ist das warscheinlich volkommen egal. Kannst ja auch abgemahnt werden ohne diese Videos je gesehen zu haben. Also schau an was de denkst, andere bekommen Abmahnungen für Videos die sie nie gesehen haben. ;)
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 01:12@DiePandorra
Der allergrößte Teil dieser Filme dürfte ausschnittsweise auch auf Pornoseiten unter anderen Titeln zu finden sein. Aber wie soll der gemeine Nutzer denn erkennen, welcher Pornoclip nun zu welchem "Filmwerk" gehören soll.
Der allergrößte Teil dieser Filme dürfte ausschnittsweise auch auf Pornoseiten unter anderen Titeln zu finden sein. Aber wie soll der gemeine Nutzer denn erkennen, welcher Pornoclip nun zu welchem "Filmwerk" gehören soll.
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Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 01:14@Mr.Q
@Bone02943
Mr.Q schrieb:Aber wie soll der gemeine Nutzer denn erkennen, welcher Pornoclip nun zu welchem "Filmwerk" gehören soll.Gar nicht. Keine Chance.
@Bone02943
Bone02943 schrieb: andere bekommen Abmahnungen für Videos die sie nie gesehen haben. ;)So ist es. Obwohl ich den Nicht-Genuß dieses "Werkes" nicht bedauere. ;)
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 01:23@DiePandorra
Ja eben das mein ich ja du hast die Frage falsch verstanden, du hast aufgelistet welche man nicht ansehen darf, das heißt aber nicht das man alle Anderen ansehen darf.
Ich kann ja nicht vor jedem Erotikfilm diese Liste durchgehen, bei mir geht das schnell, ich schaue Pornos nie ganz an nur einige Sekunden meist dafür so 100 Stück in 2 Stunden wenn ich mal lust habe, nur das wichtigste such ich mir raus oder wenn ich ein mega gutes finde sehe ich es ganz an.
Ich bin da immer auf Tubegalore oder Cliti da sind Millionen Videos nur die wenigsten gefallen mir richtig, deswegen halte ich mich nie lange auf bei einem Video, trotzdem Klicke ich drauf auch wenn es nur Sekunden sind, gilt das dann auch als angesehen?
Nur jetzt weiß ich auch nicht mehr ob ich das darf bzw. welche Filme ich ansehen kann...
Ja eben das mein ich ja du hast die Frage falsch verstanden, du hast aufgelistet welche man nicht ansehen darf, das heißt aber nicht das man alle Anderen ansehen darf.
Ich kann ja nicht vor jedem Erotikfilm diese Liste durchgehen, bei mir geht das schnell, ich schaue Pornos nie ganz an nur einige Sekunden meist dafür so 100 Stück in 2 Stunden wenn ich mal lust habe, nur das wichtigste such ich mir raus oder wenn ich ein mega gutes finde sehe ich es ganz an.
Ich bin da immer auf Tubegalore oder Cliti da sind Millionen Videos nur die wenigsten gefallen mir richtig, deswegen halte ich mich nie lange auf bei einem Video, trotzdem Klicke ich drauf auch wenn es nur Sekunden sind, gilt das dann auch als angesehen?
Nur jetzt weiß ich auch nicht mehr ob ich das darf bzw. welche Filme ich ansehen kann...
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 01:23DiePandorra schrieb:Gar nicht. Keine Chance.Und aus genau diesem Grund gibt es auf Seiten wie Redtube für Rechtsverdreher die Möglichkeit, Videos die gegen irgendwelche Rechte verstoßen könnten, mit wenigen Mausklicks löschen zu lassen. Der DMCA mag zwar rechtlich umstritten sein, funktioniert aber gerade bei Tubes ganz hervorragend.
Aus irgendeinem ziemlich aberwitzigen Grund haben die vermeintlichen Rechteinhaber (namentlich TheArchive AG) es in diesem Fall jedoch unterlassen, die Videos löschen zu lassen.
Warum nur, könnte man jetzt fragen. Achso ja: Auf diese Art hätte man natürlich keinen Millionenbetrug aufziehen können ;)
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 01:26Nightshot schrieb: ClitiIch hab da mal kurz reingeklickt und die Kategorie "German" angeschaut - also ich an deiner Stelle würde da für die nächste Zeit erstmal die Finger von lassen ;)
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14.12.2013 um 01:27@Nightshot
Was weiß denn ich??
Du schaust
Ja, und ich bin echt gespannt wie ein Flitzebogen, was die nächsten Tage noch alles so ans Licht kommt.
Ich freu mich drauf! :D
Was weiß denn ich??
Du schaust
Mr.Q schrieb:Am besten gar keinen, damit du nicht Vom Unbetroffenen zum Betroffenen wirst :nerv:@Mr.Q
Ja, und ich bin echt gespannt wie ein Flitzebogen, was die nächsten Tage noch alles so ans Licht kommt.
Ich freu mich drauf! :D
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14.12.2013 um 01:39@Nightshot
Sich einen Stream anzugucken ist nach deutschem Recht generell nicht verboten - völlig egal, ob auf dieser Liste oder nicht. Mir ist kein Urteil bekannt, in welchem das bloße Ansehen von urheberrechtlich geschütztem Material als Urheberrechtsverletzung geahndet worden wäre.
Hinzu kommt, dass für einen User eben nicht ersichtlich ist, ob es sich überhaupt um urheberrechtlich geschütztes Material handelt.
Das sind auch die Gründe, warum die gegenwärtige Abmahnwelle keinen Erfolg haben und stattdessen als dicker Schuss nach hinten losgehen wird.
Sich einen Stream anzugucken ist nach deutschem Recht generell nicht verboten - völlig egal, ob auf dieser Liste oder nicht. Mir ist kein Urteil bekannt, in welchem das bloße Ansehen von urheberrechtlich geschütztem Material als Urheberrechtsverletzung geahndet worden wäre.
Hinzu kommt, dass für einen User eben nicht ersichtlich ist, ob es sich überhaupt um urheberrechtlich geschütztes Material handelt.
Das sind auch die Gründe, warum die gegenwärtige Abmahnwelle keinen Erfolg haben und stattdessen als dicker Schuss nach hinten losgehen wird.
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 01:40@Bone02943
Tatsächlich ist es einer Frau so gegangen sie hat diese Woche eine Abmahnung bekommen weil sie am 12. oder 14.12 ein Video angesehen haben soll, obwohl dieses Datum noch nicht mal war, spätestens da sollte bei den Richtern, Staatsanwälten und Volksanwälten die Alarmglocken schrillen.
Das ist schon eine verrückte Welt in der wir leben.
Bone02943 schrieb:Bei solchen Betrügern ist das warscheinlich volkommen egal. Kannst ja auch abgemahnt werden ohne diese Videos je gesehen zu haben. Also schau an was de denkst, andere bekommen Abmahnungen für Videos die sie nie gesehen haben.Ja da könnte man jetzt denken, schaue ich mir die Videos lieber an hat man wenigstens noch ein Bisschen etwas davon weil abgemahnt wird man so oder so.
Tatsächlich ist es einer Frau so gegangen sie hat diese Woche eine Abmahnung bekommen weil sie am 12. oder 14.12 ein Video angesehen haben soll, obwohl dieses Datum noch nicht mal war, spätestens da sollte bei den Richtern, Staatsanwälten und Volksanwälten die Alarmglocken schrillen.
Das ist schon eine verrückte Welt in der wir leben.
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14.12.2013 um 01:42@Nightshot
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Das waren Fake-Mails, hast Du das noch nicht geschnallt?
Hatten wir doch gestern schon. ^^
Nightshot schrieb:Ja da könnte man jetzt denken, schaue ich mir die Videos lieber an hat man wenigstens noch ein Bisschen etwas davon weil abgemahnt wird man so oder so.HaHa ... für die Kohle bekommst Du auch "echte Liebe". :)
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Das waren Fake-Mails, hast Du das noch nicht geschnallt?
Hatten wir doch gestern schon. ^^
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 02:01Interessant wäre eine höchstrichterliche abschließende Prüfung, inwiefern § 44a UrhG auf das Streaming einschlägig anzuwenden ist:
§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 02:04Marcandas schrieb:Interessant wäre eine höchstrichterliche abschließende PrüfungWie Herr Urmann heute bei "Brisant" durchblicken ließ, will er mindestens bis zu diesem Zeitpunkt auch weiterhin Abmahnungen verschicken.
Abmahnung Urheberrechtsverletzung wegen streamen von Pornos?!
14.12.2013 um 02:10Das AG Leipzig sah in seinem Urteil vom 21.12.2011 (Az. 200 Ls 390 Js 184/11) das Streaming nicht im Schutzbereich des § 44a UrhG. M. E. ein Fehlurteil!
@Mr.Q
Wundert mich nicht. Die können jetzt nicht mehr zurück und versuchen, das Ding auf Biegen und Brechen durchzuziehen. Es geht für die Kanzlei in der Sache zwischenzeitlich um alles oder nichts.
@Mr.Q
Wundert mich nicht. Die können jetzt nicht mehr zurück und versuchen, das Ding auf Biegen und Brechen durchzuziehen. Es geht für die Kanzlei in der Sache zwischenzeitlich um alles oder nichts.
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14.12.2013 um 02:30Man wird höchstrichterlich abschließend nicht umhin kommen, das Streming in den Schutzbereich von § 44a UrhG zu stellen. Alles andere wäre der blanke, noch nie dagewesene Nonsens. Wir würden zu einer Urheberrechtsdikatur und einer Abmahngesellschaft verkommen. Nahezu alle Bilder und Videos unterliegen irgendwelchen Urheberrechten. Bei jedem Surfen landen die zwangsläufig in einer digitalen temporäre Zwischenlagerung und stellen damit analog nichts anderes dar, als das was U+C in ihrer gegenwärtigen Abmahnwelle jetzt zu ahnden versucht.