Da schalte ich mich doch direkt wieder ein und möchte zwei Dinge "gerade rücken".
Ad:
DiePandorra schrieb:
Wenn Juristen, die (wieviele?) Semester studiert haben, Streaming und Download verwechseln,
wird mir eigentlich nur noch schlecht!
In Deutschland beträgt die Regelstudienzeit bis zur ersten juristischen Prüfung ( 1. Staatsexamen ) aktuell 9 Semester, also rund 4,5 Jahre. In den meisten Bundesländern gibt es den sogenannten "Freischuss" im 8. Semester, d. h. ein in diesem Versuch abgelegtes Examen kann wiederholt werden. Wie dem auch sei: im Schnitt hat man nach 4 oder 5 Jahren das erste von zwei Examina in der Tasche.
Damit ist das Studium beendet. Zumindest was den universitären Teil angeht. Mit einem Examen kann man allerdings nicht als Anwalt praktizieren, weswegen sich ans Studium ein zweijähriges Referendariat anschließt, welches im zweiten Staatsexamen mündet. Mit bestandenem zweiten Staatsexamen wird man zum "Volljuristen" und erwirbt, wie es offiziell heißt, die Befähigung zum Richteramt.
Summa summarum braucht man ( Wartezeiten exklusive ) ca. 6 - 7 Jahre zum marktfähigen Juristen. Wenn man zum Dr. jur. promoviert können sich im Schnitt zwei zusätzliche Jahre anhäufen. Ebenso bei einem LL. M. oder einer Spezialisierung. Womit wir schon bei 8 bzw. 9 Jahren wären.
Nun zum Inhalt des Studiums: vorhin schrieb jemand, dass Juristen eben gerade keine Informatiker sind. Das ist absolut richtig. Der Jurastudent wird an der Universität und im Referendariat darauf vorbereitet, Sachverhalte juristisch würdigen zu können auf der Grundlage des geltenden Rechts Urteile zu fällen. Da spielen vorwiegend das Zivilrecht und das Strafrecht eine Rolle. Öffentliches Recht ist eigentlich nur im Studium von Bedeutung, in der Praxis wenig bis kaum.
Mit Internet- oder Medienrecht kommt der konventionelle Student nie in Kontakt. Außer er wählt den Schwerpunkt entsprechend, was beispielsweise an meiner jetzigen Universität möglich ist, da der führende deutsche Medienrechtler hier Professor ist. Ansonsten: Fehlanzeige. Daher darf man das den Juristen nicht zum Vorwurf machen. Nicht umsonst gibt es Sachverständige.
ALLERDINGS wird während des Studiums der Bezug zur, wie es so schön heißt, "Lebensrealität" groß geschrieben. Das heißt, der Jurist sollte, wenn er sein Handwerk versteht, auch über den fachlichen Tellerrand hinausblicken können. Das ist in vielen Fällen, wie auch im jetzt aktuellen, unerlässlich.
PUNKT 2: Die Behauptung, Richter würden a) mit den Abmahnern gemeinsame Sache machen und/oder b) Kapital aus den Abmahnungen ziehen.
Den Vorwurf kann eigentlich nur erheben, wer entweder nichts von der Organisation deutscher Gerichte und deren Mitarbeiter versteht oder der jeden Richter unter den Generalverdacht der Korruption stellt.
Denn es ist so: weder verdient ein Richter etwas an Geldzahlungen, die aufgrund der Abmahnungen erfolgen, noch bessert er sein Gehalt dadurch auf, dass er besonders viele Verfahren ( ob Fälle mit Abmahnungen oder andere ist unerheblich ) durchzieht.
Richter werden nach den Besoldungstabellen der Länder/des Bund ( R1 - R10 ) bezahlt. Sie müssen auch nicht um ihren Job bangen, wenn sie mal weniger Fälle ( schön wäre es ja, Gerichte sind völlig überlastet ) auf dem Schreibtisch liegen haben. Nahezu alle Richterstellen sind Planstellen. Und nach ( ich glaube mich zu erinnern ) 5 Jahren sind Richter nicht mehr kündbar und dürfen gegen ihren Willen auch nicht mehr versetzt werden.
Allein aus diesen obigen Gründen ist es eine äußerst fragwürdige Behauptung, wenn versucht wird die Richter und die Abmahnkanzleien zu "Verbündeten" oder "Partnern" umzudeuten.
Ich danke für die Aufmerksamkeit
:merle: :D