Mit 16 eine eigene Wohnung?
07.12.2013 um 00:44Anzeige
Die Zwangsverheiratung ist im Islam unter bestimmten, unten beschriebenen Bedingungen erlaubt. Bei der islamischen Ehe ist nach klassischer Rechtslehre ein Ehevormund (wali) für die Frau notwendig. Der Ehevertrag wird zwischen dem Ehevormund der Braut und dem Bräutigam geschlossen.
Puschelhasi schrieb:Ja Leute da müsst ihr echt besser werden, es ist immer die selbe Leier...und irgendwie immer die gleiche Horrorstory...Rumzetern bringt ja auch nichts. Leg doch mal was vor. Oder bist du nur frustriert?
trance3008 schrieb:Mit 16 Jahren das Land verlassen?Hatte ich nicht mehr in Erinnerung dass sie erst 16 ist. Kommt ja nicht so oft vor hier.