RobbyRobbe
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1.500 € Unterhaltszahlung nach Trennung - für Hunde!
17.10.2013 um 21:11Trennungen sind ja schon immer gang und gebe - vergebens suchte man nach der "großen" Liebe, den perfekten Traummann oder -frau oder war einfach nur verknallt und hat seine Liebe mit irgendwas begründet.
Jeder weiß, dass wenn in dieser Zeit Kinder bekommt, der andere Partner zu Unterhaltungszahlungen verpflichtet ist. Nun gab es einen Fall, wo die Partner sich zusammen Hunde anschafften, welche nun Unterhaltszuahlungen einbringen.
Denn jeder weiß, dass sogar kleinvieh auch mist macht und Tiere teilweise nicht nur treue, sondern auch teure Gefährten sind. Die Kosten betragen ca. 50€ pro Monat pro erwachsenden Hund.
Das Oberlandesgericht München beschloss, dass der ehemalige Freund einer Rechtsanwältin 1.500€ Unterhalt nachzahlen muss. Das Paar hatte 2009 sich zwei Hunde angeschafft, welche nochmal zwei Jahre später noch zwei Welpen warfen.
Rechtlich gesehen sind Tiere mehr oder weniger Sachgegenstände, doch bei gemeinsam angeschafften Tieren werden diese machmal fast wie gemeinsame Kinder angesehen.
Ist es ok, dass man die Tiere sonst wie Objekte ansieht, aber bei Trennung Unterhaltspflichtig werden? Der Mann hat auch keinerlei mgang mit den Tieren - ist es da dann "fair" oder sollte man die (wie es das Landsgericht München beschreibt) "die Viecher einfach verkaufen"?
http://www.n-tv.de/ratgeber/1500-Euro-Unterhalt-fuer-Trennungshunde-article11554401.html
Jeder weiß, dass wenn in dieser Zeit Kinder bekommt, der andere Partner zu Unterhaltungszahlungen verpflichtet ist. Nun gab es einen Fall, wo die Partner sich zusammen Hunde anschafften, welche nun Unterhaltszuahlungen einbringen.
Denn jeder weiß, dass sogar kleinvieh auch mist macht und Tiere teilweise nicht nur treue, sondern auch teure Gefährten sind. Die Kosten betragen ca. 50€ pro Monat pro erwachsenden Hund.
Das Oberlandesgericht München beschloss, dass der ehemalige Freund einer Rechtsanwältin 1.500€ Unterhalt nachzahlen muss. Das Paar hatte 2009 sich zwei Hunde angeschafft, welche nochmal zwei Jahre später noch zwei Welpen warfen.
Rechtlich gesehen sind Tiere mehr oder weniger Sachgegenstände, doch bei gemeinsam angeschafften Tieren werden diese machmal fast wie gemeinsame Kinder angesehen.
Ist es ok, dass man die Tiere sonst wie Objekte ansieht, aber bei Trennung Unterhaltspflichtig werden? Der Mann hat auch keinerlei mgang mit den Tieren - ist es da dann "fair" oder sollte man die (wie es das Landsgericht München beschreibt) "die Viecher einfach verkaufen"?
http://www.n-tv.de/ratgeber/1500-Euro-Unterhalt-fuer-Trennungshunde-article11554401.html