@TatzFatal TatzFatal schrieb:Ein Ehevertrag wo nichts ist, ist ohne Sinn. Wer schon Geld hat, der kann einen machen. Allerdings darf dieser natürlich nicht gegen Gesetze des Kindesuntethalts verstoßen, denn dann wäre er nichtig.
Das ist falsch. Du kannst in einem Ehevertrag bspw. auch zukunftsgerichtete Vereinbarungen treffen, die besser sind als die Gesetze des SGB und BGB.
Natürlich kann man auch so einen Mist einsetzen lassen wie: Der Mann darf dreimal die Woche einen Stammtisch besuchen, seinem Hobby nachgehen, etc.
ABER: Du sortierst ja auch schon mit dem Ansprechen eines Ehevertrages aus, ob dein Partner gewillt ist, soetwas zu unterzeichnen und dich mit deinem Willen, meinetwegen deiner Karriereaufgabe wegen Kinder anrechnet oder nicht.
ABER:
Wenn er bspw. Geld mit in die Ehe einbringt, was er geerbt hat oder vor der Eheschließung mit eingebracht hat, geht es dich sowieso nichts an, rein theoretisch. Wenn er dich einbezieht in seine Überlegungen, was mit dem Geld anzustellen wäre, meinetwegen für Kinder, darfst du dich glücklich schätzen. Es geht dich trotzdem nichts an. Deswegen brauchst du keinen Ehevertrag abzuschliessen.
Das ist nämlich auch der Fehler vieler Frauen, die meinen, sein Geld gehört auch ihr, nach Eheschließung. Dem ist eben nicht so, selbst wenn eine Gütergemeinschaft ohne Ehevertrag eingegangen wurde. Deswegen ist auch viel Verbitterung da. Ganz blöd läuft es, wenn sie zu seiner Dienerin mutiert und keine Ansprüche hat, die auch im Ehevertrag festgelegt werden können. Meinetwegen in Form von Taschengeld oder monatl. Renteneinzahlung als Anerkennung, mögliche Unterhaltsansprüche, sollte es zu einer Trennung kommen und vieles mehr. Was auch immer. Das erspart viel Ärger bei einer evtl. Scheidung.
Denn du musst ja auch bedenken, er oder sie können krank werden und bedürfen der Pflege. Das wird zwar in einer Vorsorgevollmacht geregelt, aber die Absicherung vorher trägt normalerweise dazu bei, das man mehr lernt sich wertzuschätzen. Das kann man natürlich auch alles ohne Ehevertrag haben, aber wenn sich der Wind dreht.. (...)