sacredheart schrieb:Das heisst, ein getrennt lebender Vater hat für beispielsweise 8 Tage im Monat ein Kinderzimmer für das Kind und könnte nach Deiner Rechnung dann ja auch auf Unterhalt hoffen, weil der Vermieter ja nicht tageweise abrechnet.
Das stimmt natürlich. Aber wer hat schon ein Zimmer, das an 20 Tagen leer steht und nur für die Kinder zu Besuch vorgehalten wird? In der Regel hat man dafür eine "Vielzweckzimmer", das eben auch ein Bett enthält. Oder nicht? Jedenfalls, wenn man das Geld für ein weiteres Zimmer nicht "übrig" hat.
Aber grundsätzlich stimmt es natürlich. Es ist eben ein Beispiel dafür, dass zu aller erst nur die unmittelbaren Kosten ins Auge fallen. Die aber nicht unbedingt den größten Teil ausmachen.
sacredheart schrieb:tendenziell ist das Recht aber sehr auf Seiten des Hauptbetreuers
Ja, das stimmt. Im Zweifel wird das so sein. Und es gibt eben viele zweifelhafte Situationen, die sich von einem Gericht gar nicht bis ins letzte klären lassen.
Du hast im Zweifel zwei Parteien, die sich gegenseitig nicht das Schwarze unterm Nagel gönnen. Da herauszufinden, was die Wahrheit ist, ist ohne gottgleiche Fähigkeiten schlicht unmöglich.
Da geht es darum, einen möglichst nach Faktenlage ausgeglichenen Weg zu finden. Dass dieser im Einzelfall ungerecht ist, ist unbestreitbar.
sacredheart schrieb:Davon muss man sich im Interesse seiner Kinder frei machen und einfach zahlen.
Exakt! Die einzig sinnvolle Herangehensweise an so etwas.
sacredheart schrieb:und Schluss mit Sorgerecht für Kindesmanipulatoren
im Grunde richtig.
Nur ist so etwas nahezu unmöglich nachzuweisen.
Wie schon erwähnt, im Sorgerecht ist die Beweislage schwierig und die Emotionen kochen hoch. Und es gibt eben Menschen, über deren Wohl entschieden werden muss und die man nicht teilen kann. Die man nicht verkaufen und den Erlös teilen kann und die man wieder zurück geben kann, wenn es die falsche Entscheidung war.
Leider müssen Sorgerechtsstreitigkeiten eben schnell gelöst werden. das geht manchmal auch zu Lasten der Qualität der Entscheidung.