@Bone02943Das ist die verdrehte Logik von Mütterlobby und Co:
Nein, das Kind soll nicht zahlen. Aber bei der Berechnung der Düsseldorfer Tabelle wird davon ausgegangen, dass die Mutter an 30 Tagen im Monat Essen für die Kinder kauft. Wenn es aber nur 22 sind und der Mann für 8 Tage die Kinder ernährt, ist der Unterhalt eine verzerrte Größe.
Nur wenige Männer haben Lust, ihrer Ex eine Summe zu bezahlen, die dann den Kindern nicht zu Gute kommt. Da könnte der vater besser selbst was für die Kinder kaufen, was er ja auch tut.
Als Vater kauft man sicher gerne Essen für seine Kinder und rechnet das nicht auf, warum man aber (wie in diesem Beispiel) einer getrennt lebenden Frau für 8 Tage Essen bezahlt, für die sie keines kaufen muss, ist letztlich Unrecht.
Was die Frau mit dem Unterhalt macht, muss sie ja nicht nachweisen.
Was ich grundsätzlich gut finde. Wenn aber zB ein Frau wie in meinem Freundeskreis vorgekommen, einen großen Teil des nicht unerheblichen Kindesunterhaltes dazu verwendet, ihren neuen arbeitsscheuen Macker mit neuer Unterhaltungselektronik auszustatten und das Kind nur billigst zu kleiden, müßte da schon eine Kontrolle her.