@kleinundgrün kleinundgrün schrieb:Das, was Du meinst, ist eine Wahrscheinlichkeitsschätzung.
Eigentlich eher statistik.... Aber Ok
Der Entscheidene Punkt ist hier das ist nicht perfekt aber es ist tausendmal besser als quantifizierung als sich darüber überhaupt keine Gedanken zu machen.
Wenn du bei einer Bank einen grossen Kredit willst um ZB ein Haus zu kaufen...dann machen sie genaus solche Rechungen.
Was du hier betreibst ist etwas als wäre es unmöglich eine Aussage darüber zu treffen ob Elephant X oder Maus Y in einem Jahr grösser sein werden. Weil ja nicht alle Elephanten exakt gleich gross sind..
kleinundgrün schrieb:und zum anderen ist der Verzicht auf eine bessere Verdienstaussicht schon ein Schaden.
Ich habe nie behauptet dass es kein Schaden ist.
Ich habe dir sogar eine Möglichkeit angegeben wie man abschätzen kann wie gross der Schaden etwa ist.
Dieser Schaden spielt nur bei der Bestimmung der höhe des Unterhaltes im aktuellen system keinerlei rolle.
Als die das Paar geheiratet hat da sind sie eine Erwerbsgemeinschaft eingegangen
Es ist durchaus möglich dass das eingehen dieser Erwerbsgemeinschaft ein Schaden für einen von den beiden bedeutet....Aber weil man sich nun mal extra in eine grossten Zeromonie vor einen Staatlichen Beamten stellt...und beide bestätigen dass sie das so wollen geht man davon aus dass dann die schon wissen was sie tun. Und für selbst zugefügte Schäden selbst zuständig sind.
Danach sind sie eine Erwerbsgemeinschaft.
Wenn die entscheiden dass einer von beiden seine Arbeitsstelle aufgibt um kinder grosszuziehen oder was auch immer zu tun ist es eine gemeinsame Entscheidung für deren Folgen beide verantwortlich sind. Aus rein wirtschaftlicher Hinsicht ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für die Erwerbsgemeinschaft
Aber das Projekt Erwerbsgemeinschaft gehört beiden gleichermassen
Ob es nun im Wert Fällt oder steigt.
Bei einer Scheidung wird die Erwebsgemeinschaft aufgelöst. Was der Geringverdiener in dem Moment verliert sind NICHT seine Karriereaussichten. Die hat er vorher freiwillig selber aufgegeben
Was er verliert ist sein Anteil an der Erwerbsgemeinschaft.
Und wenn du es dir wirklich als Schaden vorstellen willst ist es dieser Ausfall für den er entschädigt wird.
Und darum wird der UNterhalt an dem Erwerb der Erwerbsgemeinschaft bemessen.
Und nicht an irgendwelchen karrierchancen die jemand mal gehabt hat.