@vincent @Ferraristo @Brigitta @alleZur Thematik mal ein paar Erklärungen aus juristischer Sicht:Das Quantifizierungsverbot, das
@KillingTime hier zu Recht ansprach, widerspricht genau jener Moralisierung:
"Verbrechen gegen Erwachsene = schlimm"
"Verbrechen gegen Kinder = unsäglich schlimm, unverzeihlich, das Allerschlimmste, was es gibt"
... die hier von vielen, wie z. B.
@.lucy., vollkommen unreflektiert vorgenommen wird und die ich hier seitenweise kritisiert habe.
Es ist mehr als richtig und nachvollziehbar, warum solch eine Unterscheidung unter keinem Gesichtspunkt haltbar und juristisch sogar gänzlich untersagt ist.
Ein Verbrechen ist ein Verbrechen - ganz gleich, ob es sich gegen ein Kind oder gegen einen Erwachsenen richtet. Hier moralische Unterschiede machen zu wollen, ist menschenverachtend bis in's Mark. Interessant ist in dem Zusammenhang, dass seitens des Mobs diese moralische Unterscheidung ja selbst innerhalb von Verbrechen gegen Kindern gemacht wird. Ein Fall, bei dem ein Kind grün und blau geschlagen oder von den Eltern sogar fast oder tatsächlich zu Tode gequält wurde, erregt die Gemüter des Mobs längst nicht so, als wenn es sich um sexuellen Missbrauch handelt. Das ist einfach nur widerlich und unsäglich dumm und zeugt von verlogener, intellektloser und völlig diffuser (vermutlich religionsverursachter) Doppelmoral und entsprechend unterentwickeltem Rechtsempfinden.
Dass strafrechtlich bei Sexualstraftaten Kinder und Jugendliche von Erwachsenen normativ gesondert unterschieden werden, ist EINZIG der noch nicht gereiften Entwicklung der sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit von Minderjährigen geschuldet, die es als Rechtsgut zu schützen gilt und hat definitiv NICHTS mit Wert, ungleichen Kräfte- oder Machtverhältnissen zu tun. Das ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass z. B. bei Körperverletzungsstraftaten Kinder und Jugendliche von Erwachsenen nicht differenziert werden und das zu Recht. Eine Ausnutzung ungleicher Machtverhältnisse i. V. mit Sexualstraftaten wird in gesonderten Regelungen Rechnung getragen. Was das Thema 'Wertigkeit' anbelangt, so erweist sich diese wunderliche Auffassung bereits in dem Umstand als falsch, wonach eine Sexualstraftat gegen eine erwachsene Person nicht weniger schwere Strafen nach sich ziehen kann.