wobel schrieb:du hast leider keinerlei ahnung vom mietrecht
genau. wie gut, dass du mich so gut kennst und das so genau weißt.
ein kurzer blick ins gesetz zeigt doch ganz klar, dass die voraussetzungen für eine mietminderung gegeben sind:
sie hat sich an den vermieter gewandt und ihm den terror gemeldet - siehe §536c (1) BGB somit ist (2) nicht anwendbar und aufgrund dessen kann sie gemäß §536 BGB den mietzins mindern bzw. sogar komplett nicht entrichten
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.
und in diesem Fall sehe ich §536 (2) für gegeben
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
eine zugesicherte eigenschaft stellt in diesem fall ja ganz klar die ruhe und ordnung im haus dar, welche in der hausordnung geregelt sein dürfte und welche in jedem fall eine angemessene lautstärke sichern sollte.
da ich ja aber so absolut keine ahnung von mietrecht und vertragsrecht im allgemeinen habe und ich hier auch leider nicht die entsprechenden unterlagen vorliegen habe, die man für eine entsprechende rechtsberatung bräuchte - so wie vermutlich hier keinem die hausordnung oder der mietvertrag vorliegt - kann ich eben nur sagen, was helfen könnte und
meiner Ansicht nach wäre das eine kollektive mietminderung um den vermieter, der sich ja offenbar einen dreck um die beschwerden seiner mieter gekümmert hat, unter druck zu setzen und zu einem eingreifen zu bewegen.
und da du dich ja anscheinend bedeutend besser mit mietverträgen auskennst, weißt du auch sicher besser als ich, dass normale menschen, die nicht obdachlos werden möchten, sicherlich nicht kommentarlos die miete mindern, ohne dies im vorfeld anzukündigen unter der entsprechenden fristsetzung zur beseitung des mangels an der mietsache und bis nach deren ablauf damit warten.