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Probleme mit Nachbarin

240 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Probleme, Nachbarin ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Probleme mit Nachbarin

14.11.2013 um 19:35
der vermieter hat aber auch dafür zu sorgen, dass die mietsache in einem einwandfreien zustand ist. was nicht gegeben ist, wenn @Nippels krach und terror hat. eine mietminderung hat nippels zwischenzeitlich hoffentlich erhalten ?? tut mir leid, habe jetzt nicht alle seiten durchgelesen, ich fands nur so traurig, dass wieder ein menschlein so unrecht behandelt wird und keiner hilft.


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enjoi ehemaliges Mitglied

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Probleme mit Nachbarin

14.11.2013 um 19:55
@Butterflyyy weil ich schon oft das Gefühl hatte, dass jemand in der Wohnung war, z.B Briefe lagen anders da als ich sie morgens hinterlassen hab. Meine Nachbarin ist eh so ein kontrollfreak, die hat sogar mal ein Paket für mich angenommen und geöffnet ^^ "ein versehen" :D


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14.11.2013 um 19:55
@Nippels
Würde gerne wissen, wie der aktuelle Stand ist.
Du hast ja den sozial-psychiatrischen Dienst/ Diakonie informiert. Sind die tätig geworden?
Offensichtliches Problem ist die Krankheitslage Deiner Nachbarin - hat @wobel ja gut dargestellt - und Dein berechtigtes Interesse angst- und störungsfrei zu leben, gerade auch im Hinblick auf Deinen Sohn.

Zu Anwalt und Kosten: Wie geschrieben besteht die Möglichekeit der Beratungshilfe. Du gehts zu Deinem Amtsgericht und schilderst denen das Problem. Sofern die nicht direkt weiterhelfen können erhältst Du einen Beratungshilfeschein (sofern Du "nicht leistungsfähig" bist, also z. B. ALG, HartzIV oder geringes Einkommen hast, einfach entsprechende Belege wie Bescheide/ Verdienstabrechnungen sowie Mietvertrag und Nachweise für laufende Belastungen mitnehmen). Beim Anwalt zahlst Du dann lediglich einen Eigenanteil von 15,00 €.
Falls Du da nicht reinfällst ist das Maximum einer Erstberatung (heißt der Anwalt hört sich das an und gibt Dir Auskunft zur rechtlichen Lage und was Du für Möglichkeiten hat, jedoch nicht (!!!) dass er sich mit einem Schreiben an den Vermieter oder die Mieterin wendet) 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Wichtig: nur für Beratung! Sobald er nach außen tätig wird, also irgendjemanden anschreibt/ kontaktiert fällt das nicht mehr unter Erstberatung!


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14.11.2013 um 19:58
@enjoi
Sofort Schloß wechseln! Ist völlig unproblematisch.
Sowas geht gar nicht! Fremde Post öffnen? Wo lebe ich denn? Kein Vermieter darf derart in Deine Privatssphäre eingreifen.


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14.11.2013 um 20:06
@amerasu das geht doch auch einfacher: die hälfte der miete einbehalten und zwar so lange, bis sich der vermieter um das problem kümmert. so ganz allein ihr problem ist das nämlich nicht und wenn die anderen mietparteien mitmachen, baut sich noch mehr druck auf und der vermieter muss handeln.


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14.11.2013 um 20:25
@pi18
ganz so einfach sehe ich das nicht. Zum einen will eine Mietkürzung um 50% begründet sein, schließlich will sie ja nicht riskieren selbst gekündigt zu werden. Engen Kontakt zum Vermieter halte ich für sinnvoll, einfach um klar zu machen, dass es da ein ernsthaftes Problem gibt.
Offensichtlich ist es nicht nur ihr Problem, die anderen Nachbarn bekommen das ja auch ab.
Nur ist doch mit blindem Aktionismus keinem geholfen.
Aus den Schilderungen von @Nippels entnehme ich, dass die Nachbarin ein ernst zu nehmendes Problem hat. Auch wenn das heutzutage die gängige Vorgehensweise ist, finde ich, dass man da als Mensch, der das mitbekommt eine gewisse Verantwortung hat. Der Nachbarin geht es nicht gut. Es gibt keine Angehörigen die sich um sie kümmern, kein nahes Umfeld das Alarm schlägt. Das nächste Umfeld sind dann die Nachbarn. Somit ist man nach meinem Weltbild zumindest soweit in der Pflicht, die zuständigen Stellen zu informieren, damit die Nachbarin Hilfe bekommt. Wenn das passiert, ist auch mir bzw. @Nippels geholfen, denn wenn bei ihr Ruhe einkehrt, bin ich nicht mehr beeinträchtigt und muß weder befürchten, beschimpft zu werden, noch dass mein Kind in seinem Zuhause Angst hat.


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14.11.2013 um 20:29
nippels hatte doch schon in der ersten jahreshälfte die polizei mehrfach informiert und auch eine soziale stelle, weiterhin hatte sie sich mehrfach beim vermieter beschwert. eigentlich wäre sie ihrer pflicht so völlig ausreichend nachgekommen, weshalb man hier nicht von blindem aktionismus sprechen kann, wenn die halbe miete einbehalten wird. ich hatte ja auch nicht gesagt, sie soll die kohle auf den kopf hauen. außerdem wäre die rechtslage nach wie vor, dass die mietsache nicht in ordnung ist, dies dem vermieter gemeldet wurde, dieser sich nicht gekümmert hat und sie deshalb zu recht die halbe miete vorerst einbehält. so setzt sich ein vorgang in bewegung, der eigentlich nur allen helfen würde.

der mieterschutzbund ist nicht ganz so allmächtig, wie alle immer meinen.


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14.11.2013 um 20:51
@pi18
Du wirfst da einiges in einen Topf.
Für eine Mietminderung muß der Mieter den Vermieter über einen Mangel informieren und zur Beseitigung auffordern. Sollte der Vermieter innerhalb einer angemessenen gesetzten Frist der Beseitigung der Mängel nicht nachkommen, ist der Mieter berechtigt, die Miete angemessen zu kürzen.
Wie willst Du das im vorliegenden Fall umsetzen?
Ansatzpunkt wäre die wiederholte Ruhestörung/ Verstoß gegen die Hausordnung. Das würde eine Grundlage für eine Abmahnung der störenden Mieterin darstellen. ABER wenn die Frau krank ist, wird es schwierig. Sie stört ja nicht, weil sie darauf aus ist oder weil ihr die Hausordnung egal ist. Vielmehr erkennt sie ja nicht, dass sie da gegen irgendwelche Regeln verstößt.
Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll und wichtig das die Schwachen der Gesellschaft geschützt werden. Deshalb finde ich es gut, dass @Nippels diverse Stellen kontaktiert hat, u.a. den sozial-psychiatrischen Dienst, der genau für sowas da ist und sich um Menschen kümmern soll, die allein nicht mehr klar kommen, aufgrund ihrer Erkrankungen sich nicht nur um sich selbst nicht mehr gut kümmern können sondern auch noch negativ auf ihre Umwelt einwirken.
Dass sich die TE dass nicht klaglos gefallen läßt ist nur richtig. Nur sehe ich keinen Sinn darin, dass sie ihr eigenes Mietverhältnis gefährdet aufgrund des Fehlverhaltens der Nachbarin.


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14.11.2013 um 20:58
@amerasu selbstverständlich tue ich das, geht ja nicht anders als dass man alles nimmt, was man hat und sich damit wehrt.
Zitat von amerasuamerasu schrieb:Für eine Mietminderung muß der Mieter den Vermieter über einen Mangel informieren und zur Beseitigung auffordern. Sollte der Vermieter innerhalb einer angemessenen gesetzten Frist der Beseitigung der Mängel nicht nachkommen, ist der Mieter berechtigt, die Miete angemessen zu kürzen.
das hast du richtig erkannt. dieser fall liegt vor und die TE hat das recht, sich zu wehren. hat irgendwer der TE ein schriftliches gutachten über den gesundheitszustand ihrer nachbarin vorgelegt ? nein. rechtlich kann sie sowhl gegen den vermieter als auch gegen die nachbarin vorgehen, ich wünsche der TE eine rechtschutzversicherung und einen guten anwalt. ihr eigenes mietverhältnis gefährtdet die TE durch eine mietminderung und ein vorgehen gegen die parteien nicht. somit steht dies auch nicht wirklich zur debatte.


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14.11.2013 um 21:08
@pi18
du vergisst dabei aber, dass der Vermieter auch die Chance haben muss, diesen Mangel tatsächlich zu beheben. Müsste jetzt aber tatsächlich erst mal auf die Suche gehen, um Dir konkrete Beispiele zu liefern für Fälle, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Ich sehe das Hauptproblem darin, dass die Störungen der Hausordnung/ des Hausfriedens eben aufgrund einer wahrscheinlichen, wie auch immer gearteten Erkrankung von der Nachbarin nicht zu vertreten sind.
M.E. gefährdet die TE mit einer Mietminderung nur ihr eigenes Mietverhältnis.
Selbstverständlich soll sie das nicth einfach hinnehmen, versteh mich da bitte nicht falsch!
Sie muss aber abwägen und dafür sorgen, dass sie sich auf der sicheren Seite befindet.
Genau deshalb würde mich der aktuelle Stand interessieren. Gab es Gespräche mit dem Vermieter? Hat sich von Seiten des Sozialdienstes was getan?
@Nippels
wär schön, wenn Du uns da auf den aktuellen Stand bringst.


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Probleme mit Nachbarin

14.11.2013 um 23:05
@pi18
Zitat von pi18pi18 schrieb: ihr eigenes mietverhältnis gefährtdet die TE durch eine mietminderung und ein vorgehen gegen die parteien nicht.
da täuschst du dich aber ganz gewaltig.
es gibt da gewisse spielregeln an die man sich halten muss. einfach mal eben weniger miete bezahlen geht garnicht. damit schiesst man sich selbst ab, und vielleicht freut sich der vermieter sogar dass er jemand lästigen so einfach los wird.
wenn schon, dann bitte brav ans gesetz halten, dann geht man auch kein risiko ein.
sei so lieb und informier dich bitte richtig bevor du hier leuten schlechte ratschläge gibst die dazu führen können dass sie ihre wohnung verlieren.


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Probleme mit Nachbarin

14.11.2013 um 23:08
Hab jetzt nicht alle Seiten gelesen, aber schon mal versucht Ihr Angst ein zu jagen? So richtig Halloween mäßig. Oder irgendwo n Lautsprecher verstecken und Gott spielen. Effekte dürfen nicht fehlen. Irgendwelche Sachen die sich aus unerklärlichen Gründen drehn oder bewegen.

Werd kreativ und dreh den Spies um!


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14.11.2013 um 23:16
@wobel aufgrund einer mietminderung verliert ganz sicher keiner seine wohnung und schon gar nicht mit der vorgeschichte.
Zitat von wobelwobel schrieb:wenn schon, dann bitte brav ans gesetz halten,
was soll denn an ner mietminderung illegal sein ?
Zitat von wobelwobel schrieb:informier dich bitte richtig bevor du hier leuten schlechte ratschläge gibst
sei so lieb und denke darüber nach, was ich schreibe, bevor du es als schlechte ratschläge durch den dreck ziehst.


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Probleme mit Nachbarin

14.11.2013 um 23:20
@pi18
Zitat von pi18pi18 schrieb:aufgrund einer mietminderung verliert ganz sicher keiner seine wohnung und schon gar nicht mit der vorgeschichte.
wenn du ohne entsprechende SCHRIFTLICHE vorgeschichte minderst und die kritische summe erreicht ist - und das wäre so wie du schreibst nach 4 monaten der fall - dann kann dein vermieter dir fristlos kündigen. und das kannst du dann auch nimmer irgendwie in ordnung bringen in dem du dann noch schnell zahlst.
Zitat von pi18pi18 schrieb:was soll denn an ner mietminderung illegal sein ?
wenn die mietminderung nicht entsprechend begründet ist, wenn nicht entsprechende fristen gesetzt wurden, wenn das ganze nicht entsprechend schriftlich gemacht wurde und der vermieter die möglichkeit hatte was zu ändern dann stellt das einen vertragsbruch dar.
und wegen vertragsbruch kann man dir fristlos kündigen.
mit "illegal" hat das nichts zu tun - das ist zivilrecht.
Zitat von pi18pi18 schrieb:sei so lieb und denke darüber nach, was ich schreibe, bevor du es als schlechte ratschläge durch den dreck ziehst.
du hast leider keinerlei ahnung vom mietrecht und gibst hier ratschläge, die andere ihre unterkunft kosten können. sowas nenne ich schlechte ratschläge.
schmöker doch einfach erstmal ein bisschen im mietrecht oder google zumindest mal "mietminderung" nach damit du weisst wann das in ordnung geht und wann nicht.


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Probleme mit Nachbarin

14.11.2013 um 23:39
Zitat von wobelwobel schrieb:du hast leider keinerlei ahnung vom mietrecht
genau. wie gut, dass du mich so gut kennst und das so genau weißt.

ein kurzer blick ins gesetz zeigt doch ganz klar, dass die voraussetzungen für eine mietminderung gegeben sind:

sie hat sich an den vermieter gewandt und ihm den terror gemeldet - siehe §536c (1) BGB somit ist (2) nicht anwendbar und aufgrund dessen kann sie gemäß §536 BGB den mietzins mindern bzw. sogar komplett nicht entrichten
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit.
und in diesem Fall sehe ich §536 (2) für gegeben
(2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder später wegfällt.
eine zugesicherte eigenschaft stellt in diesem fall ja ganz klar die ruhe und ordnung im haus dar, welche in der hausordnung geregelt sein dürfte und welche in jedem fall eine angemessene lautstärke sichern sollte.

da ich ja aber so absolut keine ahnung von mietrecht und vertragsrecht im allgemeinen habe und ich hier auch leider nicht die entsprechenden unterlagen vorliegen habe, die man für eine entsprechende rechtsberatung bräuchte - so wie vermutlich hier keinem die hausordnung oder der mietvertrag vorliegt - kann ich eben nur sagen, was helfen könnte und meiner Ansicht nach wäre das eine kollektive mietminderung um den vermieter, der sich ja offenbar einen dreck um die beschwerden seiner mieter gekümmert hat, unter druck zu setzen und zu einem eingreifen zu bewegen.

und da du dich ja anscheinend bedeutend besser mit mietverträgen auskennst, weißt du auch sicher besser als ich, dass normale menschen, die nicht obdachlos werden möchten, sicherlich nicht kommentarlos die miete mindern, ohne dies im vorfeld anzukündigen unter der entsprechenden fristsetzung zur beseitung des mangels an der mietsache und bis nach deren ablauf damit warten.


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15.11.2013 um 22:31
Nur um das nochmal klar zu stellen: Sie hat ein Recht die Miete zu mindern, wenn sie den erforderlichen Weg einhält.
Sie muss also ihren Vermieter informieren, idealerweise Lärmprotokolle vorlegen und dem Vermieter die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen.
Dazu mal diverses aus dem www.:

http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-ruhestoerungen-durch-behinderte/

http://www.mietminderung.org/mietminderungstabelle/

http://www.finanzenchannel.de/urteile/1007.html

http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/kuendigung-des-psychisch-kranken-mieters-wegen-ruhestoerung-belaestigung

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Chemnitz_4-C-108093_Mietminderung-bei-erheblichen-Laermbelaestigungen-durch-Nachbarn.news12642.htm (Archiv-Version vom 28.10.2013)

Für fragwürdig und gefährlich halte ich die Empfehlung, die Miete um 50% zu kürzen!
Eine Mietminderung in dieser Höhe kann nach hinten losgehen.
Gerade wenn es um einen Nachbarn geht, der höchstwahrscheinlich krank ist, also sein Verhalten nicht (in vollem Umfang) zu vertreten hat.
Es heißt nicht umsonst "auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand".
Kann gut gehen, muß aber nicht :-)


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23.11.2013 um 19:08
@Nippels
der aktuelle Stand würde mich wirklich sehr interessieren! Meld Dich doch bitte mal!


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06.12.2013 um 10:22
Also ich glaube, mittlerweile hat sich das Problem erledigt :o


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06.12.2013 um 10:32
Oh, als ich las "Nachbarin steht nackt vor meiner Haustüre", dachte ich, dass es ein spannender Thread werden würde. Aber es war wohl etwas anderes gemeint ....


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06.12.2013 um 13:13
einfach umziehen,fuer dein Sohn


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