@king_ragnar http://dejure.org/gesetze/BGB/480.htmlhttp://dejure.org/gesetze/BGB/433.htmlEin .epub ist zwar nicht körperlich, aber dennoch eine Sache, da "Sache" in §433 BGB nicht als körperlich definiert ist, was, sollte es sich auf körperliche Sachen beschränken, der Fall wäre (das wäre nämlich beim Kauf von z.B. Strom problematisch, man bräuchte einen weiteren Paragraphen). Also würde ich, ich bin kein Anwalt oder angehender Jurist oder so, mein Fachwissen beschränkt sich auf schulisches Rechtskundewissen, sagen, dass der Tausch von .epubs legal ist, solange beide getauschten .epubs legal erworben sind und vom Käufer, der die Lizenz erhielt oder einem Dritten, der die Lizenz vom Käufer erhielt, wie etwa einem Bruder, getauscht werden.
Aber mal im Ernst, ist es so relevant, ob das legal ist? Das deutsche bürgerliche Gesetz ist so schwammig, es sind ja nicht einmal "gute Sitten" definiert... Aber ich wähle trotzdem weiterhin Rechtskunde, um dann bei solchen Dingen milde zu lächeln, außerdem hat es einen gewissen Unterhaltungswert und ich bin ganz gut darin^^
Für die Frage der Strafbarkeit müsste man im StGB nachsehen, aber da es nach §480 BGB und §433 BGB ein gültiger Tausch ist, erübrigt sich das.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen
:D