@hopkirk: Es mag ja sein dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der Regel immer an der Aufklärung von Verbrechen interessiert sind. Aber wenn sie erst mal einen Unschuldigen in den Knast gebracht haben wie Otto Burger tun sie sich schwer nachher zuzugeben dass man den Falschen eingekerkert hat und der dann dort bis zu seinem Krebstot verblieb. Nur zum Sterben durfte Otto noch raus.
@KonradTönz1: Ich war zu der Zeit mit dem 666-Killer befreundet, ich habe mitgekriegt was damals vorging. Erschlossen hat es sich mir aber erst 1986, nachdem sich meine parzielle Amnesie wieder gelöst hatte. Ich weiß auch wer die zweite Person war die bei diesem Doppelmord dabei war. Belege? Das war ein fadenscheiniger Indizienprozess mit dem man Otto Burger dafür verknackte. Falls du in Facebook bist kannst du die Zeitungsberichte über den Prozess nachlesen. Die Zeitungsartikel finden sich bei den Bildern unter michael.walter.gedenkseite bei Facebook.
Noch ne Anektote dazu: Vor kurzem habe ich der zweiten Person eine Postkarte zugesendet. Der von dem die aufgebohrte 4-mm Knarre war. Ohne Absender. Darauf stand: Ich weiß was du am 28.06.1982 getan hast. Sonst nix. Zwei Tage später stand die Person bei unserer Mutter und wollte mit mir reden obwohl ich dort sein 35 Jahren nicht mehr wohne. Seltsam oder? Weiß jemand von euch was er am 28.06.1982 getan hat? Ich nicht.....!!!
@DieGräfin: Es gibt sicherlich DNA. Aber von dem Beschuldigten wurden von 1986 bis Anfang Janurar 2013 (soweit sind wir sicher) keine DNA genommen. Man hat ihn in diesen Jahrzehnten wie gesagt noch nicht einmal zu den Vorwürfen befragt, geschweige denn die DNA oder die Fingerabdrücke genommen. Ich habe beim Hessischen Justizminister ein Video abgegeben auf dem der Ablauf des 28.06.1979 nachbefahren und dokumentiert wurde. Anhand dieses Videos ergeben sich Beweise die genaustens mit dem Obduktionsergebniss von Petra Wohland übereinstimmen. Es interessiert niemanden. Keine Fragen, keine Widerlegungen. Einfach die Beweise unter den Tisch kehren. Anhand des Oberschenkelknochens von Petra, so er noch vorhanden wäre, könnte man meine Aussage beweisen. Petra ist noch auf dem Friedhof. Ich kann keine Exhuminierung beantragen da ich kein Angehöriger bin und die Ermittlungsbehörden wollen diese Exhumierung offenbar nicht.
Beim Fall Britta Hafemann hat mich die Polizistin bedroht und die Aufnahe der Aussage verweigert. Ich wurde von Ihr aus der Kriop in Gießen rausgeschmissen Ich soll den Beschuldigten gefälligst in Ruhe lassen sonst würde sie, die Beamtin, mich verklagen wegen übler Nachrede.
Vielleicht hängt es auch damit zusammmen dass der 666-Killer im Zeitraum 1983-1984 als V-Mann der Kripo Bad Orb in Drogenangelegenheiten gearbeitet hat um selbst einer Anklage wegen Drogenhandel zu entgehen bzw. das Strafmaß gering zu halten. Wer möchte das schon zugeben.