@LuminarahLuminarah schrieb:Das fällt dann leider aber nicht in Notwehr sondern in Totschlag,wenn es'schiefgeht. Und hier ist es schiefgegangen. Notwehr beinhaltet einen gegenwärtigen Angriff, hier wäre zumindest ein Warnschuss und weiteres Zuwarten zumutbar gewesen.
Warum?
Notwehr
Die Notwehr ist ein strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund und bezeichnet die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, die zu Angriff und Abwehr führen, insbesondere durch Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen.
Stehen dem Angegriffenen mehrere Mittel zur Auswahl, ist das mildeste zu wählen, sofern damit der Angriff ebenso wirksam abgewehrt werden kann. Der Angegriffene darf dabei grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt; er ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist.
Sofern sich ein Verteidiger in Notwehr mit einer Schusswaffe und mit einem tödlichen Schuss verteidigt, hat er vorher die Anwendung der Schusswaffe anzudrohen und einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz zu versuchen.
Nicht nur Leib und Leben, sondern z.B. auch das Eigentum, die Ehre, der Besitz, die Intimsphäre und das Hausrecht dürfen notfalls mit scharfen Mitteln verteidigt werden, wenn es sich bei dem Angriff nicht um eine Bagatelle handelt.
Auch bei der irrigen Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs darf der Täter aber nicht mehr als der in wirklicher Notwehr Handelnde tun.
Der Irrtum über die rechtlichen Voraussetzungen der Notwehr, also beispielsweise über die Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung, wird bei Vermeidbarkeit des Irrtums - was in aller Regel der Fall ist - nur strafmildernd berücksichtigt.
http://www.rechtslexikon-online.de/Notwehr.htmlOK ist deutsches Recht.
Evtl. ist die Notwehrsache in Afrika ja ähnlich geregelt wie in den USA, da wäre dann das Notwehrrecht gegenüber Einbrechern kaum zu überschreiten, es ist dort doch stark ausgeweitet.