pfiffi schrieb:ich darf korrigieren: Er behauptet... ;-)
Ja, natürlich richtig. Und jetzt kommst Du und sagst:
pfiffi schrieb:"Das nehme ich Ihnen nicht ab, das kaufe ich nicht!"
Dafür brauchst Du natürlich Beweise, die es aber natürlich post-hoc nicht gibt. Die Toilettenspülung ist ja nur ein proxy. Funktioniert nach der Methode: Toilettenspülung = vertrautes Geräusch = hätte er erkennen müssen. Begründung: Weil ich es auch erkannt hätte/weil es jeder "normale" Mensche erkannt hat. Das ist aber kein Beleg, sondern nur eine weitere, unbelegte Behauptung und daher fast ohne jeden Überzeugungswert.
pfiffi schrieb:Die Alternative wäre, menschliches Verhalten überhaupt nicht mehr beurteilen zu können.
Wer sagt denn das? Die Fragestellung lautet doch schlicht und ergreifend:
a) Beeinflusst unser emotionaler Zustand unsere Sinneswahrnehmung
Antwort: Ja. Beweis: empirisch. (Lässt sich auch philosophisch führen)
b) Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Mensch, der sich in einer Stresssituation befindet, äußere Reize fehlinterpretiert?
Antwort: sehr wahrscheinlich. Beweis: empirisch. (Lässt sich auch philosophisch führen)
c) Taugt die Toilettenspülung als Widerlegung der Fehlinterpretationshypothese (RS im Bett)?
Antwort: Nein. Siehe oben.
Es muss daher zunächst bewiesen werden, dass sich OP nicht in einer Stresssituation befunden hat.