Rabenfeder schrieb:Was wllst du eigentlich damit sagen? Dass bei einer solchen mönströsen Tat, die unverzeihlich ist, die Täterperspektive ausschlaggebend sein soll? Ganz bestimmt nicht, dazu war er zu fahrlässig und es weist zu viel auf Vorsatz hin als dass seine Befindlchkeiten eine wie auch immer geartete Strafmilderung zur Folge haben könnten. Genau deswegen wird er ja untersucht. Oder meinst du er ist unzurechnungsfähig?
In-the heat-of-the moment wird es für ihn ncht geben, ist hier ja hinreichend dargelegt worden.
ja, sein "state of mind" ist ausschlaggebend, sonst hätte er wohl kaum ausgesagt, ist ja auch von diversen legal experts (auch denen, die noch akzeptiert werden, als solche) gesagt worden
;)@elweko eine Pause von was? Sekunden? Denn die länge der pause kennst Du nicht, es ist nicht einmal klar bewiesen, dass es sie gab und wie gesagt, Planung bedeutet nach S.A. Rechtsprechung NICHT, dass was innerhalb von Sekunden in the heat of the moment passiert, das hatte ich belegt