ein wirklich qualitativer Beitrag der letzten Zeit war der von
@BaroninVonPorzging leider unter..
@sterntaucher
Das sehe ich auch so. In der Version der Anklage gab es nie Zweifel an der vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten. Daher gab es auch keinen Anlass eine Begutachtung zu veranlassen, mit der man wohl eher den Eindruck erweckt hätte, das man doch nicht so ganz sicher ist. Mit dem jetzigen Vorgehen und dem Antrag auf eine 30-tägige Begutachtung bringt Nel die Verteidigung bereits dazu, ein Stück weit zurückzurudern. Man ist nun bemüht, die Angststörung herunterzuspielen und zu relativieren. Damit verliert das „Gutachten“ der Psychiaterin bereits an Aussagekraft. Wird dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht stattgegeben, könnte die Richterin auch nur schwerlich begründen, wenn sie dennoch der Aussage Vorsters und der diagnostizierten Angststörung bei der Urteilsfindung eine wichtige Rolle zugestehen würde.
Ich finde es erschreckend wenn Menschen zu Unrecht in der Psychiatrie landen,
aber darum geht es in diesem Fall wohl kaum, wenn von der Verteidigung
eine Angststörung vorgebracht wird, die ich bei OP nicht für angebracht halte
Ebenso erschreckend ist es, wenn Menschen die Psychologie nutzen um einer
Verantwortung zu entgehen.
So langsam beginnt dieser Prozess für mich langatmig zu werden
es war vorhersehbar was geschieht und nun wird es sich hinziehen
bis zum Gehtnichtmehr, was auch vorhersehbar war...und weniger
interessant als die Indizienlage m.M.n