@Rabenfeder Daß er geschossen hat, ist unstrittig, es ist aber noch nicht klar, ob es einen Mordvorsatz gab oder nicht. Nach Deiner Theorie schon, das ist ja auch ok, aber im Strafrecht reichen Gedanken nun mal nicht aus.
Theoretisch gäbe es nun mehrere Möglichkeiten... es war ein Unfall, es war eine Affekttat, es war vorsätzlicher Mord. Es ist vollkommen egal, was wir davon halten oder darüber denken, aber angeklagt ist der vorsätzliche Mord, also muß der Staat diesen auch beweisen.
Es gibt eine Unschuldsvermutung, die der Staat widerlegen muss. Die Beweislast für eine Straftat trägt der Staat. Die Beweislastregel lautet... Im Zweifel für den Angeklagten. "In dubio pro reo".
@KlaraFall Daß er ausgesagt hat, um seine Chancen zu verbessern, ist mir auch klar. Das hat aber nichts mit der Beweislast des Staates zu tun. Nel baut ganz gut auf, das will die Verteidigung natürlich so nicht stehen lassen, logisch.