@Tussinelda" ich glaube nicht, dass es auf Notwehr hinauslaufen kann, denn ich postete ja schon mehrfach die Gesetzeslage in S.A. self defense betreffend und das ist ziemlich klar und eng definiert. Hier noch einmal ein anderer Auszug diesbezüglich "
@Tussinelda...ich habe durchaus verstanden, dass Du davon ausgehst, dass OP nach derzeitigem Stand der Dinge wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, aber keinesfalls wegen Putativ-notwehr-exzess frei gesprochen würde. Weil eben " Selbst" -Verteidigung und damit natürlich erst recht auch nur angenommene= putative Selbst-verteidigung in SA sehr eng ausgelegt wird. Ich vermag Deine auf englische eingestellten Links leider nicht genau zu verstehen, aber ich habe via FB mit einer in SA lebenden Bekannten Kontakt. Gemäss deren Aussage sind in SA auf Grund der angeblich 100 mal so häüfigen Überfall-praxis die meisten Haushalte bewaffnet und man darf auf einen Einbrecher im eigenen Haus zumindest in Selbst-verteidigung schiessen. Ob man ihn auch erschiessen darf, ist gemäss deren Aussage auch gemäss dem dort gültigen Recht sehr umstritten und situations-und fall-abhängig.
Vermutlich wird sich die Anklage aber darauf konzentrieren, dem OP Vorsatz nachzuweisen. Wie
@.lucy. ja hier schon oft zu recht gepostet hat, ist die ganze Notwehrdebatte ohnehin hinfällig, wenn ihm nachgewiesen wird, dass er nicht auf einen angeblichen und vermuteten bewaffneten Einbrecher, sondern vorsätzlich im Affekt, Eifersucht oder Streit auf seine wehrlose Freundin Reeva geschossen hat.