Tussinelda schrieb:sie schlief doch auch nicht......er sagte nicht explizit, dass sie schlief, er sagte sogar, er hatte mit ihr geredet, er hat auch bisher NICHT gesagt, ob der "intruder" geschrien hat oder nicht.......bleibe doch mal bitte nur bei der e.V.
Ja aber das ändert nichts an der Glaubwürdigkeit der Geschichte, das ist nur eine Verwirrungstaktik. Wenn sie wach war ist noch unglaublicher dass er sich nicht mit ihr abgesprochen hat - wenn er gerade den Vorhang schließt und er hört ein Geräusch wieso sagt er nicht zu der wachen Reeva "Mensch hast du das gehört - was war das?"
Wenn der intruder gerschrien hat und er das in der e.V. nicht ausgeführt hat und nun dem zustimmt - wieso hat er RS nicht erkannt? Wenn er die e.V. jetzt aber ergänzt dass sie still war hat er gelogen (nur wenn er es nicht angeführt hat in der e.V. heißt das doch nicht dass das einfach ausgeblendet werden kann)
Was macht das jetzt besser oder anders?
Die Tat kann nur spezifiziert werden durch seine innere Absicht - die äußeren Merkmale sind unbestritten. Auch wenn man ihm die Mordabsicht beweisen muß hat er eine Mitwirkungspflicht wo er vorab seine innere Gesinnung darlegen muß. Ergo muß er sich mal äußern und eine objektive Darstellung des Sachverhaltes geben wo man seine innere Gesinnung erkennt. Diese kann glaubwürdig sein oder nicht. Ist die Frage wieviel man ihm beweisen muß (ich bin kein Jurist) wenn die Stellungnahme über die Tat nicht sehr vollständig und unglaubwürdig ist. Je schwieriger der Sachverhalt zum nachvollziehen ist umso höher ist die Mitwirkungspflicht. Eine verwässerte allgemeingehaltene e.V. ist eine dünne Suppe.
Es ist unklar wieso es zu dem Zeitverzug des WC-Gangs gekommen ist. Normalerweise hätte RS längst schon zurück sein müssen. Die Kommunikationsprobleme. Die Annäherung zur Gefahr auf 60cm. Der erste Schuss - die Pause - jetzt wird der Einbrecher zurückschießen wenn er die Möglichkeit hat, er tut es aber nicht, trotzdem feuert OP nach der Pause nochmals obwohl keine Aggression zurückkommt, wenn der Einbrecher zurückgeschossen hätte wäre OP trotz seiner Angst in undenkbar schlechter Posititon.
Das Gesamtbild das sich für OP abzeichnet ist denkbar schlecht, trotzdem fühlt er sich nicht in der Muße im Sinne einer besseren Mitwirkung das Mißverständnis das ihm passiert ist besser aufzuklären, was man bei wirklicher Unschuldigkeit eigentlich erwarten würde.