@Kommissar:
Absolut. Leider habe ich in der Satzung der KLJB Bayern nichts Entsprechendes gefunden. Aber vielleicht weiß ja hier jemand Näheres.
Noch ein Puzzleteil: der hier schon diskutierte Facebook-Account von Maria. Wie man es dreht und wendet, ich finde den Hinweis, dass er am Tag ihres Verschwindens deaktiviert war/wurde, äußerst interessant.
- Denkspielchen 1: Schwester Barbara hat auf der Facebook-Seite von "Deutschland findet Euch" unter dem Account ihres Bruders Georg geschrieben, Maria hätte ihren Facebook-Account am Tag ihres Verschwindens deaktiviert. Das würde mit dem zusätzlichen Hinweis, dass sie Facebook nicht sehr intensiv genutzt hat, darauf hindeuten, dass ihr Verschwinden freiwillig war und sie es geplant haben könnte - sonst hätte Maria ja evt. nicht ihren Facebook-Account deaktiviert.
- Denkspielchen 2: Ihr Bruder Georg hat dann hier im Forum, glaube ich, ins Spiel gebracht, dass jemand Anderes den Account am Tag von Marias Verschwinden deaktiviert haben könnte. Hier könnten die Ermittlungsbehörden ansetzen: Denn es ist technisch möglich, sowohl Log-ins als auch IP-Adressen solcher Vorgänge nachzuvollziehen. Außerdem ist es mittlerweile - selbst für sporadische Nutzer - ein Leichtes, den gesamten Facebook-Datensatz eines Accounts downzuloaden. Darin sind selbst gelöschte Nachrichten oder Postings gespeichert (- noch ein Ermittlungsansatz). Besonders interessant in diesem Zusammenhang: Wer könnte ein Interesse daran gehabt haben, den Account von Maria zu deaktivieren? Wollte er/sie den Account vielleicht sogar löschen, hat aber die Deaktivieren-Funktion missverstanden? (Nur eine Mutmaßung, keine Hinweise.)
- Denkspielchen 3: Schwester und Bruder haben auch darauf hingewiesen, dass sich Schwester Barbara dann in Marias Facebook-Account eingeloggt haben soll. (Das schließt schon mal mit ein, dass ihr Passwort einem der Beteiligten bekannt war - evt. auch über ihren Freund/Verlobten.) Fest steht: Wenn man sich in einen deaktivierten Facebook-Account einloggt, wird er automatisch wieder aktiviert - mit allen zuvor gespeicherten Inhalten. Auch eine "Bearbeitung" von Inhalten ist auf diese Weise möglich (- noch ein Ermittlungsansatz).