13. Juli, dann 7 Tage Frankreichurlaub, wäre dann der 20. Juli
am 20. Juli war er also wieder da, übernachtete in der Wohnung der Freundin, Start in den neuen Urlaub also am 21. Juli
blieb dann 2,5 Wochen bei ihr
Rückkunft wäre also am/um den 6. August rum gewesen
6. Juli das letzte Mal in Holland, Sohn sagt das wäre einen Monat her
danach wäre er 10 Tage zu Hause gewesen, bevor er sie vermisst gemeldet hat
Habe ich da richtig gerechnet?
Wurde er direkt nach der Rückkehr von Bekannten der Eltern und der Zugehfrau auf die Eltern angesprochen? Oder konnte auch denken, sie wären schon wieder für eine Woche oder mehr nach Holland gefahren. Kurze Zeitabstände dazwischen waren ja scheinbar nicht ungewöhnlich.
@x-aequitas Er wohnte da zwar offiziell, war aber laut XY vornehmlich bei der Freundin.
Er ging da scheinbar genauso eigene Wege, wie seine Eltern. Haus war aufgeräumt, er nur kurz zu Hause nach der ersten Reise zum umpacken. Warum sollte er da auf die Eltern warten, die eventuell noch nicht zurück waren aus Holland? Oder vielleicht doch, aber unterwegs?
@Tom_Ripley Wurde vor 20 Jahren noch kontrolliert? Ich erinnere mich da nicht wirklich mehr genau.
Kann man mit Generalvollmacht machen was mal will?