sören42 schrieb:er Sohn muss gar nichts beweisen. Selbst wenn man nachweisen könnte, dass er nie da war, beweist das noch gar nichts. Das
Selbstverständlich würde er sich zusätzlich entlasten, wenn er nachweisen könnte, das er in F. war.
Das kommt ja den Ermittlern so seltsam vor, das es keinerlei Nachweise gibt, das er überhaupt in Frankreich war.
sören42 schrieb:Hätte er dies getan und Bilder oder Tankrechnungen aufbewahrt, könnte man ihm nachweisen, dass er dennoch die Tat begangen haben konnte. Also Aufwand wertlos.
Das kann man ja eben jetzt schon nicht.
Trotz aufkommender Zweifel, ob er überhaupt in F. war.
Dieser Zweifel wäre dann weitgehend entkräftet, was ein weiteres entlastendes Indiz wäre.