Im BGH Urteil steht,im Gegensatz zu M.B. war Sonja an eine feste Beziehung interessiert,er ja nicht.Da sehe ich auch ein Motiv.
Die Fesselung war freiwillig,also kannte sie ihren Mörder....und die Praktiken beim GV von M.kennen wir ja nun zu genüge.Ich glaube auch nicht,das eine 16 jährige in einer Nacht mit 2 Männern (nacheinander)was hatte und auch noch die gleiche Art mit fesseln!
Könnte es auch sein,das es 2 Männer waren(M.B. und ein Freund?) War nochmal eine Idee..
@Cleo1956 Wieso muss sie ihren Mörder gekannt haben wenn sie gefesselt war ?
Kein Mädchen lässt sich freiwillig fesseln und rührt sich nicht vom Fleck wenn einer mit einem Messer kommt ?Sie liegt also still da und wartet ab ohne zu versuchen sich zu drehen oder irgendwie die Hände frei zu bekommen.Das glaube ich dir nicht.
Es kann genau so gut sein das sie für den Transport gefesselt wurde und schon längst tot war.
Du hast eins übersehen das es keinen GV im gefesselten Zustand gegeben haben kann,
so die Beweisaufnahme.
Du solltest ausserdem das BGH Urteil vergessen da wurde nur aufgeschrieben was die STA meint und was überprüft werden sollte ,nicht das das alles erwiesen ist.
Auch über seine Sexgewohnheiten haben sich der Sachverst.K und der Richter ausgelassen aber mit anderen Ergebnissen als du uns hier einreden willst.
Es ist erstaunlich was Du alles weisst aber nie im Gericht warst.(So deine eigene Aussage).
Einen klassischen Freispruch gibt es nicht auf dem Tablett serviert.