Der Kindermord an Claudia Ruf
11.05.2020 um 12:39emz schrieb:So lange es kein Bild+ Artikel ist, also ein Artikel, der hinter eine Paywall verborgen ist, dann spricht da absolut nichts dagegen.Ja, es war leider ein BILD+ -Artikel.
emz schrieb:So lange es kein Bild+ Artikel ist, also ein Artikel, der hinter eine Paywall verborgen ist, dann spricht da absolut nichts dagegen.Ja, es war leider ein BILD+ -Artikel.
Silberkaute schrieb:Um einen Gerichtsbeschluss zu erwirken, müssen schon weitere Verdachtsmomente vorliegen. Nur die Tatsache, dass man 1996 männlicher Einwohner war oder Bezug zu Hemmerden hatte, dürfte nicht genügen. Was bedeutet sonst "freiwillig"?Ja. Dachte ich bisher auch. Daher verwundert mich das Vorgehen in diesem Fall durchaus. Und bedenklich ist, dass die Gerichte hier anscheinend mitmachen, anstatt ein Stoppzeichen zu setzen .
simie schrieb:Und bedenklich ist, dass die Gerichte hier anscheinend mitmachen, anstatt ein Stoppzeichen zu setzen .
Silberkaute schrieb:Ich bin überrascht, dass die "Verweigerer" gezwungen werden können.Ich bin überhaupt nicht überrascht. Genau das ist doch u.a. das, was hier schon kritisch diskutiert wurde. Wikipedia dazu:
Mangelnde Freiwilligkeit in der Praxis und Druck auf UntersuchungsverweigererVerlinkter Eintrag und mehr Links:
Insbesondere wird eine durch die Praxis der Behörden entstehende Unfreiwilligkeit oftmals kritisiert. Da die Teilnehmer für einen Massengentest auf Basis von Vermutungen wie beispielsweise dem vermuteten Wohnort des Täters ausgewählt werden, besteht nicht einmal ein Anfangsverdacht gegen irgendeinen der vorgesehenen Teilnehmer. Trotzdem werden diese Personen unter einen Vorverdacht als „potentielle Tatverdächtige“ gestellt und müssen entweder ihre Unschuld beweisen oder polizeiliche Ermittlungen über sich ergehen lassen.
simie schrieb:Generell erschreckend, wie das Meinungsbild hier über solche Gentests ist.Es handelt sich nicht um einen Gentest. Es werden nur die repetitiven Teile der nicht-codierenden DNA untersucht und als Zahlenwerte (Anzahl der Wiederholungen) dargestellt. Daraus kann man keine Aussagen über die Gene der jeweiligen Person treffen.
sooma schrieb:Ich bin überhaupt nicht überrascht.Der von @sooma eingestellte link zu Wikipedia sei jedem empfohlen. Nach dem Lesen des Artikels erhält man eine andere Einstellung zu den garantierten Bürgerrechten. Da die erzwungenen Teilnahmen jetzt zunehmen (bei den ersten 1000 Tests letztendlich kein Gerichtsbeschluss notwendig; bei den zweiten 1000 ursprünglich 15 Verweigerer) sind für die restlichen 400 Proben noch deutlich mehr Widerstände zu erwarten.
simie schrieb am 11.05.2020:Generell erschreckend, wie das Meinungsbild hier über solche Gentests ist. Alleine die Möglichkeit, dass Verwandtentreffer verwertet werden dürfen ist doch schon ein Ablehnungsgrund. Die Aussage, dass die Probe bei negativen Ergebnis komplett anonym bleibt, stimmt damit schon einmal nicht. Aber wahrscheinlich ist das vielen einfach auch nicht bewusst.Diese Einstellung zum Thema kann ich absolut nicht nachvollziehen.
Auch das Beschimpfen der Verweigerer könnte man sich schon sparen.
Generell halte ich es für bedenklich, dass anscheinend die Gerichte hier Probenentnahmen anordnen. Sie ignorieren damit im Grunde die derzeitige Rechtslage, dass solche Massengentests nur unter der Bedingung der Freiwilligkeit stattfinden dürfen und eine Verweigerung kein belastendes Indiz darstellt. Da wurde noch vor wenigen Jahren regelmäßig anders geurteilt. Wenn nun aus der Freiwilligkeit bei jeder Verweigerung ein Test gerichtlich angeordnet wird, wird im Grunde das Gesetz gebeugt.
waldkind7 schrieb:Diese Einstellung kann ich mir von Personen mit eigenen Kindern nicht vorstellen. Wenn ein derartiges Verbrechen im eigenen Familienkreis geschehen wäre und der Mörder sein Leben weiterführt, als wäre nichts geschehen, würde man dann so darüber und öffentlich dazu raten:Das ist die Sache mit dem Hemd und der Hose...
„Geben sie nicht ihre DNA ab! Sie wissen nicht, was mit ihren Daten sonst noch so geschehen könnte und wofür sie noch verwendet werden. Dieser Test ist ein Eingriff in ihre Grundrechte. Holen sie sich lieber einen guten Anwalt, der sie davor schützen kann, nicht zur Abgabe ihrer DNA gezwungen zu werden.“
mister schrieb:Ich persönlich glaube nicht daran, dass der Mörder mit den Speichelproben die abgegeben wurden und noch ausstehen ermittelt wird.Ich denke schon, dass der/die Profiler zu einem nachvollziehbaren Analyseergebnis gekommen sind: Nahraumtat möglicherweise sogar durchgeführt in einem Haus des Ortes. Ich vermute jedoch schon lange, dass der Täter das Land verlassen hat und evtl. in USA oder Australien wohnt. Evtl. ist er noch einmal umgezogen. Gewissheit werden wir erst bekommen, wenn auch die ausländischen DNA-Proben untersucht worden sind. Aufgrund der jetzigen Pandemie wird das jedoch noch lange dauern.
mister schrieb:@waldkind7Das ist doch jetzt nun ausreichend erklärt. Auch, dass diese Gründe nicht für jeden nachzuvollziehen sind.
Aber natürlich gibt es Gründe dafür. Deine Meinung ist nicht allgemeingültig für alle. Wäre sonst zu einfach.
mister schrieb:Ich persönlich glaube nicht daran, dass der Mörder mit den Speichelproben die abgegeben wurden und noch ausstehen ermittelt wird.Kannst du das begründen? Einfach vom Gefühl her? (Letzterem würde ich mich anschließen)
Onkel_Eduard schrieb am 15.05.2020:Persönliche Betroffenheit führt immer zu einer anderen Wahrnehmung und Einschätzung der Dinge. Genau deshalb dürfen ja auch keine "befangenen" Personen in Ermittlungen oder Urteilsfindungen eingebunden werden.Also ich würde mich daran beteiligen. Ich bin der Meinung, dass ein Verbrechen gleichermaßen zu behandeln ist, ganz egal von wem. Jeder kann sich vorher überlegen was er tut, das Bewusstsein, dass aus Handlungen Konsequenzen folgen, ist eine logische Folgerung. Demzufolge sollte man auch die Größe besitzen für seine Taten gerade zu stehen und die Verantwortung dafür zu tragen.
Nehmen wir mal an, ich hätte einen Bruder, von dem ich meine er könnte mal eine Straftat begangen haben zu der DNA-Material vorliegt. Beteilige ich mich dann freiwillig an einem Test, bei dem betont wird, dass auch Rückschlüsse auf enge Verwandtschaftsverhältnisse getroffen werden können?
mister schrieb am 16.05.2020:Ich persönlich glaube nicht daran, dass der Mörder mit den Speichelproben die abgegeben wurden und noch ausstehen ermittelt wird.Könnte sein. Sollte es so kommen, war der große Aufwand aus meiner Sicht einen Versuch wert.
mister schrieb am 16.05.2020:By the way, ich muss niemanden Beweisen, dass ich unschuldig bin.Nein, das musst du nicht. Sagt auch keiner…. Den Spruch finde ich hier allerdings nicht ganz passend.
MYTHOS27 schrieb:Der Original Filmfall bei xy war vom 4. 7. 1997...Vielleicht hat ein User das Video privat abgespeichert und könnte es noch einmal zur Verfügung stellen.
Hab es leider nirgendwo mehr als Video gefunden im Netz...
MYTHOS27 schrieb:Also ich hab mal gesucht...Der Original Filmfall bei xy war vom 4. 7. 1997...Ich besitze die ersten 300 Folgen von Aktenzeichen XY und die Folge vom 4.7.1997 habe ich auch bei Interesse, kann ich den Filmfall mal hochladen.
Hab es leider nirgendwo mehr als Video gefunden im Netz...
Sehr schade
Duessi schrieb:Ich besitze die ersten 300 Folgen von Aktenzeichen XY und die Folge vom 4.7.1997 habe ich auch bei Interesse, kann ich den Filmfall mal hochladen.Gerne, ich hätte Interesse.
KalterFall schrieb:Duessi schrieb:Dem schließe ich mich an!
Ich besitze die ersten 300 Folgen von Aktenzeichen XY und die Folge vom 4.7.1997 habe ich auch bei Interesse, kann ich den Filmfall mal hochladen.
Gerne, ich hätte Interesse.