@Daak Im übertragenen Sinne, den Hundepart hab ich nur bei Kopp gefunden, ebenso wie die Zweifel am Selbstmord. BEi wiki liest sich das so:
Die Umstände des Todes von Kirsten Heisig erregten besonderes öffentliches Interesse. Heisig erschien am Montag, den 28. Juni 2010, nicht zum Dienst. Am Mittwoch darauf begann nach einer Vermisstenmeldung die polizeiliche Suche nach ihr. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue und Polizeisprecher erklärten, es gebe keine Anzeichen für eine Entführung oder sonstige Straftat.[15] Heisigs Leiche wurde am Sonnabend, den 3. Juli, im Tegeler Forst bei Berlin-Heiligensee an einem Baum erhängt aufgefunden.[16][17] Bereits zweieinhalb Stunden nach dem Fund der Leiche gab die Justizsenatorin – „um den Spekulationen ein Ende zu bereiten“ – bekannt, Kirsten Heisig habe „offensichtlich Suizid“ begangen.[18] Dies wurde in den nächsten Tagen durch die Staatsanwaltschaft, weitere amtliche Stellen und die Ergebnisse der Obduktion bestätigt.[19] Näheres über die Todesumstände wurde nicht bekanntgegeben. Die restriktive Informationspolitik der Staatsanwaltschaft wurde in zahlreichen Internet-Foren immer wieder moniert, in den Leitmedien hingegen nur in einer Ausnahme: in der Neuen Zürcher Zeitung, wo es hieß, dass die bisher veröffentlichten „Umstände so fragwürdig sind, dass sich der Verdacht eines vertuschten Mordes nicht aus der Öffentlichkeit entfernen lässt.”[20]
Der Journalist Gerhard Wisnewski erstritt schließlich vor dem letztinstanzlichen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Aufhebung der strikten Nachrichtensperre[21] der Staatsanwaltschaft zum 15. November 2010. Der Generalstaatsanwalt wurde verpflichtet, „dem Antragsteller Auskunft zu erteilen über die Todesursache und den Todeszeitpunkt von Frau Heisig, den Fundort und die Auffindesituation der Leiche, darüber, welche Fakten eine Fremdverursachung des Todes ausschließen und welche objektiven Anhaltspunkte für ein planvolles Vorgehen von Frau Heisig in Bezug auf ihren eigenen Tod sprechen.“[22][23] Die Berliner Staatsanwaltschaft verfasste daraufhin einen vierseitigen Bericht, den sie am 18. November 2010 nicht nur, wie angewiesen, dem Antragsteller, sondern auch – „aus Gründen der Gleichbehandlung“ – der Presse generell zur Verfügung stellte. Er enthält Details zur unmittelbaren Vorgeschichte sowie zur Auffindesituation und bestätigt den Suizid.[24][25]