@pokpok pokpok schrieb:Er hat sich da ja schon strafbar gemacht. Missbrauch oder eben versuchter Missbrauch Schutzbefohlener. Vllt auch ein Grund warum der Bischof sich auch nie bei dem Mädchen gemeldet hat.
Du wusstest über diese Sache sehr detalliert Bescheid, konntest einiges über seine Intention schreiben. Von daher gehe ich davon aus, dass der Fall bekannt ist. Woher sonst solltest du sowas wissen? Wenn der Fall bekannt ist, dann wird er demnach bestraft worden sein. Alles was nach dieser Tat geschieht, ist wieder strafrechtlich relevant. Die Tat an dem Mädchen nicht mehr. Deshalb schrieb ich, dass er rumlaufen darf wie er will.
pokpok schrieb:Eben. Wenn der also das nächste Mädchen holt, dürfte er das Risiko, dass auch sie redet nicht eingehen. Was bleibt ihn dann übrig?!
Damit deutest du indirekt ja auch an, dass die Tat den richtigen Stellen bekannt ist. Ich schrieb ja:
Blondi23 schrieb:
Wird ja den zuständigen Stellen bekannt sein, dass er dieses Verhalten gegenüber dem Mädchen gezeigt hat.
Demnach greift wieder:
Blondi23 schrieb:
So lange er nicht straffällig wird, kann er rumlaufen wie er will.
pokpok schrieb:deswegen war mir die Zeit als Frauke die Ausbildung als Erzieherin machte, so wichtig. Wir wissen nicht wie weit die Polizei in der Zeit zurück gegangen ist. Er hätte ja nicht mal zum Freundeskreis gehören brauchen sondern nur kollegialerweise.
Die Polizei wird ihre Arbeit gründlich gemacht haben und kennt Personen mit solchen "Vorlieben", die im Kreis Paderborn leben. Es werden ja wohl noch weitere Personen diese Sache kennen.
Wenn es keine Zeitungsberichte gibt, gibt es sicherlich andere Möglichkeiten, die ich nutzen könnte, um mich über diese Sache zu informieren, oder?