Shurke schrieb:Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Polizei pro Bundesland nur über einen oder maximal 2 solcher Hunde verfügen soll. Und selbst wenn, das nächste Bundesland ist nicht weit, warum leiht man sich dann nicht einen Hund aus NRW oder haben die dort auch nur einen Hund der sich ausgerechnet dann ausruhen muss?
Ich habe nicht geschrieben, dass jedes Bundesland nur über ein oder 2 solcher Hunde verfügt, sondern einige wenige.
Wie gut sich die Leute hier mit dem Thema auskennen, sieht man ja mal wieder an dem, was Lanza hier ranzieht und dann behauptet, es sei ein Beleg für irgendwas:
Lanza schrieb:Insgesamt sind laut der Mars Heimtier-Studie 2013 knapp 4200 Diensthunde bei Zoll, Bundespolizei, Bundeswehr und der Polizei der Bundesländer im Dienst. Je nach Größe halten die einzelnen Bundesländer zwischen 18 und 400 ausgebildete Vierbeiner für polizeiliche Zwecke.
Hier ist von "Diensthunden" die Rede, das sind also alle Arten von Hunden, die im Dienst der genannten staatlichen Institutionen stehen. Nur bei einer sehr geringen Anzahl dieser Tiere handelt es sich um sog. Mantrailer, also spezialisierte Fährtensuchhunde. Hier wird ausdrücklich z.B. der Zoll genannt. Die Diensthunde beim Zoll sind auf das Aufspüren aller möglichen Sachen spezialidiert, die illegarl einfeführt werden könen. Z.B. Drogen, Lebensmittel, Waffen, Geld, Datenträger. Bei der Polizei, der Bundespolizei und der Bundeswehr sind wiederum sehr viele ausgebildete Schutzhunde im Dienst, die zum Personenschutz oder Gefahrenabwehr eingesetzt werden.
Wenn Du die abziehst von den 18 bis 400 pro Bundesland dann bleiben eben nicht mehr viele überig, die auf die Personensuche spezialisiert sind.
Lanza schrieb:Das dürften doch mehr als "einige wenige" sein.
Das hängt davon ab, wie man "einige wenige" definiert. Offenbar kennst Du Dich ja mit dem Thema nicht so gut aus, sonst hättest Du sicher nicht versucht, uns so eine falsche Info als Beleg unterzuschieben.
Lanza schrieb:Aber wissen wir ob das nicht so auch gemacht wurde?
Ganz sicher ist das nicht gemacht worden. Wie denn auch? Bevor man den Tatverdächtigen nicht identifiziert hat, hat man doch gar keine Geruchsprobe der Person zur Verfügung, auf die man einen Spurensuchhund hätte ansetzen können. Wenn der Täter nichts geeignetes am Tatort zurückgelassen hat, was als Geruchsträger geeignet ist und auch nicht durch andere Personen, die damit engen Kontakt hatten (z.B. die Opfer oder die Spurensicherer) kontaminiert worden ist, dann war man halt drauf angewiesen, etwas aus seiner Wohnung oder seinem persönlcihen Umfeld zu beschaffen. Dazu musste man ihn aber ja zunächst einmal als TV identifizieren.
Echt, die Leute, die hier immer so vollmundig an der Arbeit der Polizei rumnörgeln sind auch immer die, die offenbar denken, dass Polizisten keine Menschen, sondern Zauberer und Hellseher sind und sind dann enttäuscht, wenn sie nicht zaubern.