mjk-17 schrieb:Yes, verstehe das aber ehrlich gesagt nicht ,,Nachstellen mit Todesfolge" definiert eigentlich einen Suizid der aufgrund bzw. maßgeblich wegen des Stalkings begangen wurde.
Musste etwas suchen, aber bei
SWP wurde es (wenn ich es richtig verstanden habe) so erklärt, dass sie sich für "Nachstellen mit Todesfolge" entschieden haben, damit das Gericht die Anklage überhaupt zulässt.
"Dass er unter anderem wegen Nachstellens mit Todesfolge angeklagt wurde, deutet laut Mathy nicht zwingend darauf hin, dass Jasmin M. selbst etwas mit ihrem Verschwinden oder ihrem möglichen Tod zu tun hat. Vielmehr sei es naheliegend, ihren mutmaßlichen Ex-Freund wegen dieses Verbrechens anzuklagen, weil bisher weder ein Lebenszeichen noch eine Leiche der jungen Frau gefunden wurde."
Sollte das Gerichtsverfahren nicht zustande kommen, wird im August ein Gericht prüfen müssen, ob der Typ in Untersuchungshaft bleibt, oder frei gelassen wird.
In der oben genannten Quelle war neben "Nachstellen mit Todesfolge", "Verstoß gegen das Waffengesetz" auch noch die Rede von "Körperverletzung". Hab das auch in weiteren Berichten gelesen, aber kenne keinen Hintergrund dazu.