Mysteriöse Blutspur im Kreis Höxter
14.02.2023 um 16:36GigiNazionale schrieb:Ich glaube schon, hier käme das Vortäuschen einer Straftat in Betracht.Was für eine Straftat soll er denn damit vorgetäuscht haben?
Möglich wäre hier vielleicht noch (laienhafte Hervorhebungen durch mich):
https://dejure.org/gesetze/StGB/145.htmlWobei ich nicht beurteilen kann, ob man es wissen muss, dass wegen eines mit Blut getropften Namens gleich ein Polizeihubschrauber aufsteigt oder man davon ausgehen kann, dass dies als Scherz erkannt wird.
§ 145
Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.